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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen durchführen, die das Demokratieverständnis stärken und für mehr Toleranz und Weltoffenheit sorgen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben demokratische Strukturen stärken möchten. Sie erhalten eine Förderung für lokale Partnerschaften für Demokratie in Landkreisen und kreisfreien Städten, die die Vielfalt, Toleranz und Demokratie vor Ort stärken sollen, einschließlich einer externen Koordinierungsstelle zur inhaltlichen Unterstützung,die Kofinanzierung von durch Bundesprogramme geförderte Maßnahmen,weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit,Projekte aus einem Interventionsfonds zur schnellen Reaktion auf aktuelle Entwicklungen und besondere Herausforderungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für lokale Partnerschaften für Demokratie bis zu 30 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben bis maximal EUR 50.000 pro Landkreis oder kreisfreier Stadt (bei einer externen Koordinierungsstelle erhalten Sie Zuschüsse zu Personal- und Sachausgaben),für Projekte und Maßnahmen, die der Umsetzung der Ziele des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit dienen, normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben undfür Projekte aus einem Interventionsfonds zur schnellen Reaktion auf aktuelle Entwicklungen bis zu EUR 1.000 je Projekt. Bei einer externen Koordinierungsstelle erhalten Sie Zuschüsse zu Personal- und Sachausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte für lokale Partnerschaften für Demokratie und die Kofinanzierung von durch Bundesprogramme geförderten Maßnahmen an die Ansprechpartner des „Bundesprogramms Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ sowie „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Es gelten die Antragsfristen des Bundes.Für weitere Maßnahmen reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens 1.10. des laufenden Jahres für das Folgejahr und bis zum 1.5. des laufenden Jahres für die 2. Jahreshälfte beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ein.Für Projekte aus dem Interventionsfonds zur schnellen Reaktion auf aktuelle Entwicklungen reichen Sie Ihren Antrag bis 4 Wochen vor Projektbeginn beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 50.000 €.

Frist und Status

Anträge bis spätestens 1.10. des laufenden Jahres für das Folgejahr und bis zum 1.5. des laufenden Jahres für die 2. Jahreshälfte.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen Ihr Projekt auf der Grundlage des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit im Freistaat Thüringen mit einer mehrheitlichen Teilnahme der Thüringer Bevölkerung durch.Sie sind zur Zusammenarbeit mit den Institutionen bereit, die durch das Landesfamilienministerium mit der Begleitung und Beratung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit beauftragt sind.Ihre lokale Partnerschaft für Demokratie in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt wird von einem Begleitausschuss entwickelt und umgesetzt, der sich mehrheitlich aus lokalen Handlungstragenden aus der Zivilgesellschaft zusammensetzt.Sie gewährleisten die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung der Maßnahme.Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicher.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit

Wer kann Förderung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit beantragen?

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit?

Förderbetrag: 500 € – 50.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit beantragen?

Anträge bis spätestens 1.10. des laufenden Jahres für das Folgejahr und bis zum 1.5. des laufenden Jahres für die 2. Jahreshälfte.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 50.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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