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Antrag möglichZuschuss

Förderung von Bundessportfachverbänden – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Wenn Sie als Bundessportfachverband, Verband des Behindertensports oder Ausrichter von Sportveranstaltungen im Spitzensport tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bundessportfachverbände, Verbände des Behindertensports, Ausrichter von Sportgroßveranstaltungen.

Was wird gefördert?

Die Förderung wird vom Bundesministerium des Innern bereitgestellt und erfolgt in Form von Zuschüssen. Zielgruppen sind Bundessportfachverbände, Verbände des Behindertensports sowie Ausrichter von Sportgroßveranstaltungen. Anträge können laufend gestellt werden, es gibt keine festen Fristen. Das Fördergebiet erstreckt sich bundesweit und umfasst die Themen Sport und Freizeit.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_bundessportfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung von Bundessportfachverbänden

Wer kann Förderung von Bundessportfachverbänden beantragen?

Bundessportfachverbände, Verbände des Behindertensports, Ausrichter von Sportgroßveranstaltungen

Bis wann kann man Förderung von Bundessportfachverbänden beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Bundessportfachverbänden?

Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Bundessportfachverbänden mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Bundessportfachverbänden zur Gruppe „bmi_bundessportfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

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