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Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm fördert den Aufbau von Bio-Wertschöpfungsketten in der Landwirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau unterstützt Unternehmen und Verbände bei der Entwicklung und Stärkung von Bio-Wertschöpfungsketten. Ziel ist es, die ökologische Landwirtschaft zu fördern und die Marktchancen für Bio-Produkte zu verbessern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmleh_bio_foerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau

Wer kann Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau zur Gruppe „bmleh_bio_foerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
1. Dezember 2030
Förderregion
bundesweit