Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Das Programm fördert Bio-Wertschöpfungsketten im ökologischen Landbau.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmleh_bio_foerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
Wer kann Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau beantragen?
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 1. Dezember 2030.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau zur Gruppe „bmleh_bio_foerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. Dezember 2030
- Förderregion
- bundesweit