Fördergeber: Bundeskanzleramt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Das Bundeskanzleramt unterstützt Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an anerkannten Einrichtungen des Spitzensports.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Bundeskanzleramt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bka_f_rderung_spitzensport“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Bundesländer, Bundessportfachverbände, Träger von Einrichtungen des Stützpunktsystems sowie sonstige Träger von Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Spitzensports.
Es besteht ein örtlicher oder sportartspezifischer Bedarf für die Maßnahme.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Verband/Vereinigung, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundeskanzleramt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport zur Gruppe „bka_f_rderung_spitzensport". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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