Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundeskanzleramt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Das Bundeskanzleramt unterstützt Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an anerkannten Einrichtungen des Spitzensports.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundeskanzleramt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bka_f_rderung_spitzensport“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bundesländer, Bundessportfachverbände, Träger von Einrichtungen des Stützpunktsystems sowie sonstige Träger von Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Spitzensports.
Es besteht ein örtlicher oder sportartspezifischer Bedarf für die Maßnahme.
Nicht förderfähig
- •Ausgeschlossen sind Baumaßnahmen an Einrichtungen
- •die ausschließlich oder überwiegend dem professionellen Sport dienen
- •sowie Baumaßnahmen für Zuschauer
- •insbesondere Tribünenanlagen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport
Wer kann Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport beantragen?
Kommune, Verband/Vereinigung, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Bis wann kann man Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport?
Fördergeber ist Bundeskanzleramt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport zur Gruppe „bka_f_rderung_spitzensport". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit