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Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundeskanzleramt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Das Bundeskanzleramt unterstützt Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an anerkannten Einrichtungen des Spitzensports.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für den Spitzensport, insbesondere: an Olympiastützpunkten (OSP), an anerkannten Bundesstützpunkten (BSP), am Olympischen und Paralympischen Trainingszentrum für Deutschland in Kienbaum (KOPT), am Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES), am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT). Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der geförderten Einrichtung. Die Höhe beträgt: am FES bis zu 100 %, am KOPT bis zu 100 %, an OSP bis zu 70 %, am IAT bis zu 67 %, an anerkannten BSP bis zu 45 %. Die Antragstellung erfolgt über das jeweilige Land beim BKAmt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundeskanzleramt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bka_f_rderung_spitzensport“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Bundesländer, Bundessportfachverbände, Träger von Einrichtungen des Stützpunktsystems sowie sonstige Träger von Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Spitzensports.

Es besteht ein örtlicher oder sportartspezifischer Bedarf für die Maßnahme.

Nicht förderfähig

  • Ausgeschlossen sind Baumaßnahmen an Einrichtungen
  • die ausschließlich oder überwiegend dem professionellen Sport dienen
  • sowie Baumaßnahmen für Zuschauer
  • insbesondere Tribünenanlagen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport

Wer kann Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung

Bis wann kann man Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport?

Fördergeber ist Bundeskanzleramt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport zur Gruppe „bka_f_rderung_spitzensport". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit