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Förderung von Ausbildungsverbünden – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Freie und Hansestadt Hamburg

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Unternehmen können Zuschüsse für die Bildung von Ausbildungsverbünden erhalten, um Ausbildungsplätze zu schaffen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und Kleinstunternehmen.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der Bildung eines Ausbildungsverbunds, der Unternehmen die betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ermöglicht, die bisher nicht die Voraussetzungen dafür erfüllen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für jedes Ausbildungsverhältnis des Verbunds EUR 150,00 pro Monat. Als Verbundkoordinator bekommen Sie für Ihren Aufwand einen einmaligen Zuschuss von bis zu EUR 750,00 pro Ausbildungsverhältnis. Diesen Aufwand müssen Sie nachweisen. Ihren Antrag auf die Förderung von Ausbildungsverbünden stellen Sie bei der für Sie zuständigen Kammer. Informationen erhalten Sie auch bei der Behörde für Schule und Berufsbildung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 150 € – 750 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freie und Hansestadt Hamburg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung von Ausbildungsverbünden ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als kleines Unternehmen oder als Kleinstunternehmen.

Sie müssen die Ausbildung mit mindestens einem weiteren Unternehmen, das nicht mit Ihrem verflochten ist, und gegebenenfalls zusätzlichen Ausbildungspartnern auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung durchführen, das Ausbildungsverhältnis entweder zusätzlich schaffen oder auf den Verbund angewiesen sein, weil Sie ansonsten im zur Förderung angemeldeten Ausbildungsberuf nicht ausbildungsberechtigt wären, eine Ausbildungsvergütung zahlen, die von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10 Prozent nach unten abweicht.

Die oder der Auszubildende muss zu Beginn der Ausbildung seit mindestens einem Jahr in Hamburg wohnen.

Diese Frist gilt nicht für minderjährige Auszubildende, die noch bei ihren Eltern leben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Verbünde, die bereits eine andere staatliche Förderung erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis der Ausbildungskosten

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Ausbildungsverbünden

Wer kann Förderung von Ausbildungsverbünden beantragen?

Kleine und Kleinstunternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Ausbildungsverbünden?

Förderbetrag: 150 € – 750 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Ausbildungsverbünden?

Fördergeber ist Freie und Hansestadt Hamburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
150 € – 750 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg