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Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung der vertikalen Erschließung von Mietwohnraum durch zinsverbilligte Darlehen für die Errichtung bzw. Erneuerung von Personenaufzügen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Mietwohngebäuden.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt die Errichtung bzw. Erneuerung von Personenaufzügen in oder an bestehenden Mietwohngebäuden. Gefördert werden auch Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Zugangsbereich zum Gebäude sowie investive Begleit- und Folgemaßnahmen. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Planung, bauliche Maßnahmen, Installation der erforderlichen elektrischen Anlagen und Erneuerung bestehender Aufzugsanlagen, sofern eine qualitative Verbesserung der vertikalen Erreichbarkeit erzielt wird.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100 €.

Frist und Status

Antragstellung - Datum Posteingang – zugelassen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)

Wer kann Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) beantragen?

Eigentümer von Mietwohngebäuden

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)?

Förderbetrag: bis 100 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) beantragen?

Antragstellung - Datum Posteingang – zugelassen

Wer ist Fördergeber von Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)?

Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhalt. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen