Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung der vertikalen Erschließung von Mietwohnraum durch zinsverbilligte Darlehen für die Errichtung bzw. Erneuerung von Personenaufzügen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Mietwohngebäuden.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100 €.
Frist und Status
Antragstellung - Datum Posteingang – zugelassen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)
Wer kann Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) beantragen?
Eigentümer von Mietwohngebäuden
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)?
Förderbetrag: bis 100 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) beantragen?
Antragstellung - Datum Posteingang – zugelassen
Wer ist Fördergeber von Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)?
Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhalt. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Sachsen