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Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung der vertikalen Erschließung von Mietwohnraum durch zinsverbilligte Darlehen für die Errichtung bzw. Erneuerung von Personenaufzügen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Mietwohngebäuden.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt die Errichtung bzw. Erneuerung von Personenaufzügen in oder an bestehenden Mietwohngebäuden. Gefördert werden auch Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Zugangsbereich zum Gebäude sowie investive Begleit- und Folgemaßnahmen. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Planung, bauliche Maßnahmen, Installation der erforderlichen elektrischen Anlagen und Erneuerung bestehender Aufzugsanlagen, sofern eine qualitative Verbesserung der vertikalen Erreichbarkeit erzielt wird.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)
Wer kann Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW) beantragen?
Eigentümer von Mietwohngebäuden
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)?
Förderbetrag: bis 100 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)?
Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhalt. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt