Fördergeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Zuschuss für Berufsanerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen.
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 3.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, zu versteuerndes Jahreseinkommen max.
32.000 € bzw.
50.000 € bei gemeinsam veranlagten Ehe- bzw.
Lebenspartnern.
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Förderbetrag: 100 € – 3.000 €. Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber ist Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Quelle: nrwbank.
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