Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Zuschuss für Berufsanerkennungsverfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 3.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Voraussetzungen
Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, zu versteuerndes Jahreseinkommen max.
32.000 € bzw.
50.000 € bei gemeinsam veranlagten Ehe- bzw.
Lebenspartnern.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweise über Ausgaben,Einkommensnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Wer kann Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen beantragen?
natürliche Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen?
Förderbetrag: 100 € – 3.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen?
Fördergeber ist Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100 € – 3.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2027
- Förderregion
- Bundesweit