VeröffentlichtZuschuss
Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das BAFA fördert überbetriebliche Berufsbildungsstätten zur Verbesserung der Bildungslandschaft in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Überbetriebliche Berufsbildungsstätten.
Was wird gefördert?
Das BAFA als Unterstützer der Wirtschaft und des Mittelstands fördert überbetriebliche Berufsbildungsstätten im Schwerpunkt Fort- und Weiterbildung. Es werden Fördergelder eingesetzt, um die Bildungsstättenlandschaft in Deutschland auszubauen und zu modernisieren.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten
Wer kann Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten beantragen?
Überbetriebliche Berufsbildungsstätten
Bis wann kann man Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Wer ist Fördergeber von Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten?
Fördergeber ist BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Quelle: bafa.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit