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Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das BAFA fördert überbetriebliche Berufsbildungsstätten zur Verbesserung der Bildungslandschaft in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Überbetriebliche Berufsbildungsstätten.

Was wird gefördert?

Das BAFA als Unterstützer der Wirtschaft und des Mittelstands fördert überbetriebliche Berufsbildungsstätten im Schwerpunkt Fort- und Weiterbildung. Es werden Fördergelder eingesetzt, um die Bildungsstättenlandschaft in Deutschland auszubauen und zu modernisieren.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

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Häufige Fragen zu Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten

Wer kann Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten beantragen?

Überbetriebliche Berufsbildungsstätten

Bis wann kann man Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten?

Fördergeber ist BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Quelle: bafa.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit