Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Gefördert werden die Modernisierung und Umstrukturierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) sowie deren Ausstattung. Ziel ist es, die Bildungsinfrastruktur an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und deren Träger.
Was wird gefördert?
Frist und Status
laufend
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_uebs“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten
Wer kann Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten beantragen?
Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und deren Träger
Bis wann kann man Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten beantragen?
laufend
Wer ist Fördergeber von Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: bafa.
Ist Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zur Gruppe „bmwe_uebs". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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