Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten – Förderung in Hessen
Fördergeber: Land Hessen
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zielt darauf ab, die berufliche Qualifizierung an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes anzupassen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, juristische Personen des Privatrechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 90.000 €.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn des Investitionsvorhabens zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Hessen.
Voraussetzungen
Die Vorhaben müssen im Einklang mit den Zielsetzungen des hessischen Operationellen Programms stehen und einen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastungen leisten.
Erforderliche Unterlagen
- Projektkonzept,Beschaffungsplan,Kostenschätzung des Architekten,Erklärung zur wirtschaftlichen Tätigkeit,drei Vergleichsangebote
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten
Wer kann Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten beantragen?
Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, juristische Personen des Privatrechts
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten?
Förderbetrag: 10.000 € – 90.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten beantragen?
Anträge sind vor Beginn des Investitionsvorhabens zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten?
Fördergeber ist Land Hessen. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Vereine
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 90.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen