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Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten – Förderung in Hessen

Fördergeber: Land Hessen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zielt darauf ab, die berufliche Qualifizierung an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes anzupassen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, juristische Personen des Privatrechts.

Was wird gefördert?

Mit der Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten verfolgt das Land Hessen das Ziel, die berufliche Qualifizierung und das Qualifikationsniveau den künftigen Erfordernissen des Arbeitsmarktes anzupassen. Die technische Entwicklung, die Sicherung und Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze und die Erhöhung der Aus- und Weiterbildungsbereitschaft von KMU sollen damit sichergestellt werden. Gefördert werden Investitionen in die technische Entwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, einschließlich der erforderlichen Internate, Personal- und Sachkosten. Die Vorhaben müssen in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des hessischen Operationellen Programms für Investitionen in Wachstum und Beschäftigung stehen und einen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastungen leisten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 90.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn des Investitionsvorhabens zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Hessen.

Voraussetzungen

Die Vorhaben müssen im Einklang mit den Zielsetzungen des hessischen Operationellen Programms stehen und einen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastungen leisten.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektkonzept,Beschaffungsplan,Kostenschätzung des Architekten,Erklärung zur wirtschaftlichen Tätigkeit,drei Vergleichsangebote

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Häufige Fragen zu Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten

Wer kann Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten beantragen?

Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, juristische Personen des Privatrechts

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten?

Förderbetrag: 10.000 € – 90.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten beantragen?

Anträge sind vor Beginn des Investitionsvorhabens zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten?

Fördergeber ist Land Hessen. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 90.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen