Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Hessen unterstützt intersektorale Gesundheitsnetzwerke bei der digitalen Vernetzung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: intersektorale Gesundheitsnetzwerke.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind intersektorale Gesundheitsnetzwerke mit Sitz in Hessen, die aus mindestens 8 hessischen Unternehmen/Mitgliedern bestehen und mindestens 2 Gesundheitssektoren zugeordnet werden können.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare,Konsortialvertrag,Kooperationsvertrag,Vereinssatzung,Gesellschaftervertrag
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke
Wer kann Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke beantragen?
intersektorale Gesundheitsnetzwerke
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke?
Förderbetrag: 25.000 € – 200.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Vereine
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen