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Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Land Hessen unterstützt intersektorale Gesundheitsnetzwerke bei der digitalen Vernetzung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: intersektorale Gesundheitsnetzwerke.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk dabei, sich mithilfe von digitalen und telemedizinischen Anwendungen mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zu vernetzen. Sie erhalten die Förderung für Sachausgaben für Hard- und Software, für konkret zu benennende digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Implementierungen zur digitalen Vernetzung und Kommunikation der Mitglieder Ihres intersektoralen Gesundheitsnetzwerks untereinander und/oder direkt mit den Patientinnen und Patienten. Außerdem erhalten Sie eine Förderung für projektbezogene Personalausgaben sowie für Gemeinkosten auf die förderfähigen direkten projektbezogenen Personalausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 200.000 für maximal 24 Monate.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 200.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind intersektorale Gesundheitsnetzwerke mit Sitz in Hessen, die aus mindestens 8 hessischen Unternehmen/Mitgliedern bestehen und mindestens 2 Gesundheitssektoren zugeordnet werden können.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Konsortialvertrag,Kooperationsvertrag,Vereinssatzung,Gesellschaftervertrag

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Häufige Fragen zu Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke

Wer kann Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke beantragen?

intersektorale Gesundheitsnetzwerke

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke?

Förderbetrag: 25.000 € – 200.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 200.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen