Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zusammenarbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: intersektorale Gesundheitsnetzwerke.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 200.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind intersektorale Gesundheitsnetzwerke mit Sitz in Hessen.
Die Anträge werden über eine Projektträgerin oder einen Projektträger gestellt, die oder der dem intersektoralen Gesundheitsnetzwerk angehört und von diesem beauftragt ist.
Projektträgerinnen und Projektträger können natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zu fördernde intersektorale Gesundheitsnetzwerke müssen mindestens 2 Gesundheitssektoren zugeordnet werden können, aus mindestens 8 hessischen Unternehmen/Mitgliedern mit Sitz in Hessen bestehen, die Leistungen nach dem SGB V, XI oder XII erbringen.
Die Mitglieder des Gesundheitsnetzwerks müssen ihren freiwilligen Zusammenschluss nachweisen, zum Beispiel durch einen Konsortialvertrag, Kooperationsvertrag, eine Vereinssatzung oder einen Gesellschaftervertrag, in dem oder der die Rechte und Pflichten geregelt sind.
Nicht gefördert werden unter anderem Vorhaben mit Studiencharakter und mit betriebswirtschaftlichem oder organisatorischem Charakter ohne zugrunde liegendes technologisches Konzept.
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Förderbetrag: 25.000 € – 200.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.
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