Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zusammenarbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: intersektorale Gesundheitsnetzwerke.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 200.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind intersektorale Gesundheitsnetzwerke mit Sitz in Hessen.
Die Anträge werden über eine Projektträgerin oder einen Projektträger gestellt, die oder der dem intersektoralen Gesundheitsnetzwerk angehört und von diesem beauftragt ist.
Projektträgerinnen und Projektträger können natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zu fördernde intersektorale Gesundheitsnetzwerke müssen mindestens 2 Gesundheitssektoren zugeordnet werden können, aus mindestens 8 hessischen Unternehmen/Mitgliedern mit Sitz in Hessen bestehen, die Leistungen nach dem SGB V, XI oder XII erbringen.
Die Mitglieder des Gesundheitsnetzwerks müssen ihren freiwilligen Zusammenschluss nachweisen, zum Beispiel durch einen Konsortialvertrag, Kooperationsvertrag, eine Vereinssatzung oder einen Gesellschaftervertrag, in dem oder der die Rechte und Pflichten geregelt sind.
Nicht gefördert werden unter anderem Vorhaben mit Studiencharakter und mit betriebswirtschaftlichem oder organisatorischem Charakter ohne zugrunde liegendes technologisches Konzept.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare,Konsortialvertrag,Kooperationsvertrag,Vereinssatzung,Gesellschaftervertrag
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke
Wer kann Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke beantragen?
intersektorale Gesundheitsnetzwerke
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke?
Förderbetrag: 25.000 € – 200.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen