Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie in Sachsen Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen im straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt für Mittel aus dem EFRE sind kommunale Körperschaften: sächsische Städte und Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Nahverkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde, Unternehmen in Privatrechtsform als Träger, Betreiber oder Nutzer von Infrastruktureinrichtungen, Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von Nahverkehrsunternehmen genutzt werden, Universitäten und Hochschulen und Bürgerbusvereine.
Antragsberechtigt für Mittel aus dem JTF sind Straßenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Mitteldeutschen Revier, bestehend aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen als sächsisches JTF-Fördergebiet.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen nachweisen, dass die zu fördernde Maßnahme den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht und die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt werden.
Ihre Maßnahme muss sich in ein integriertes verkehrsträgerübergreifendes Entwicklungskonzept oder ein anderes geeignetes Konzept (zum Beispiel Mobilitätsstrategien oder nachhaltige urbane Mobilitätspläne) einfügen und mit den darin enthaltenen Zielen vereinbar sein.
Für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren müssen Sie die Klimaverträglichkeit nachweisen.
Sie müssen gleichstellungspolitische Fragen berücksichtigen.
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Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 500.000 €. Förderquote: 75 %.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
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