Förderung nachhaltiger Mobilität (RL Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie in Sachsen Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen im straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt für Mittel aus dem EFRE sind kommunale Körperschaften: sächsische Städte und Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Nahverkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde, Unternehmen in Privatrechtsform als Träger, Betreiber oder Nutzer von Infrastruktureinrichtungen, Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von Nahverkehrsunternehmen genutzt werden, Universitäten und Hochschulen und Bürgerbusvereine.
Antragsberechtigt für Mittel aus dem JTF sind Straßenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Mitteldeutschen Revier, bestehend aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen als sächsisches JTF-Fördergebiet.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen nachweisen, dass die zu fördernde Maßnahme den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht und die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt werden.
Ihre Maßnahme muss sich in ein integriertes verkehrsträgerübergreifendes Entwicklungskonzept oder ein anderes geeignetes Konzept (zum Beispiel Mobilitätsstrategien oder nachhaltige urbane Mobilitätspläne) einfügen und mit den darin enthaltenen Zielen vereinbar sein.
Für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren müssen Sie die Klimaverträglichkeit nachweisen.
Sie müssen gleichstellungspolitische Fragen berücksichtigen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung nachhaltiger Mobilität (RL Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027)
Wer kann Förderung nachhaltiger Mobilität (RL Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027) beantragen?
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung nachhaltiger Mobilität (RL Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027)?
Förderbetrag: ab 500.000 €. Förderquote: 75 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung nachhaltiger Mobilität (RL Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 500.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen