Förderung nachhaltiger Mobilität (RL Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Förderung von Projekten zur Verbesserung der Bedingungen im öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften: sächsische Städte und Gemeinden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung nachhaltiger Mobilität (RL Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027)
Wer kann Förderung nachhaltiger Mobilität (RL Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027) beantragen?
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung nachhaltiger Mobilität (RL Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027)?
Förderbetrag: ab 500.000 €. Förderquote: 75 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung nachhaltiger Mobilität (RL Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 500.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen