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Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Hessische Kommunen können Zuschüsse für die Erstellung und Umsetzung nachhaltiger Mobilitätspläne beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: hessische Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise).

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben der Mobilitätsplanung, die der Umsetzung der Verkehrswende und der Erreichung von Klimaneutralität im Verkehr dienen. Sie erhalten die Förderung für die Erstellung eines nachhaltigen integrierten Mobilitätsplans sowie das Umsetzungsmanagement eines nachhaltigen integrierten Mobilitätsplans, vor allem durch Anstoß konkreter Maßnahmenpakete und die übergreifende Koordination des Umsetzungsprozesses. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrer Leistungsfähigkeit und beträgt für die Erstellung normalerweise 70 Prozent und für das Umsetzungsmanagement normalerweise 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Fall einer Kumulation mit Bundes- oder EU-Mitteln bis zu 90 Prozent.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind hessische Kommunen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die Erstellung des Plans auf Grundlage der europäischen SUMP-Leitlinien.

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Häufige Fragen zu Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne

Wer kann Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne beantragen?

hessische Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise)

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne?

Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen