Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Hessische Kommunen können Zuschüsse für die Erstellung und Umsetzung nachhaltiger Mobilitätspläne beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: hessische Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind hessische Kommunen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die Erstellung des Plans auf Grundlage der europäischen SUMP-Leitlinien.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne
Wer kann Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne beantragen?
hessische Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise)
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne?
Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Kommunen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen