Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie als hessische Kommune einen nachhaltigen Mobilitätsplan erstellen und umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: hessische Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind hessische Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen den nachhaltigen integrierten Mobilitätsplan, für den Sie eine Förderung beantragen, auf Grundlage der in den europäischen SUMP-Leitlinien (Sustainable Urban Mobility Plan) festgelegten Schritte aufstellen, auf bewährten Planungsansätzen aufbauen und in besonderem Maße Zusammenarbeits-, Beteiligungs- und Evaluationsprinzipien berücksichtigen.
Beachten Sie bitte, dass ein nachhaltiger integrierter Mobilitätsplan als erstellt gilt, wenn er in Ihrer Kommune auf politischer Ebene beschlossen wurde.
Zum Umsetzungsmanagement geförderter Mobilitätspläne gehören vor allem: kontinuierliches Monitoring der Umsetzung (und bei Bedarf die Anpassung der beschlossenen Maßnahmenpakete sowie einzelner Maßnahmen) in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachpersonen und Organisationen, Information und Einbindung sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch weiteren Interessengruppen und der Öffentlichkeit sowie konkrete Umsetzung von einzelnen, übergeordneten Maßnahmenpaketen, sofern diese strategische und operationelle Aufgaben im Mobilitätsmanagement, zur Umverteilung des öffentlichen Raums oder die Planung und Umsetzung von Logistiklösungen umfassen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Beachten Sie bitte, dass Fördermittel des Bundes und der EU für dieselben Maßnahmen grundsätzlich vorrangig zu beantragen und zu nutzen sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne
Wer kann Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne beantragen?
hessische Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise)
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne?
Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen