Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Kommune ein Integrationszentrum betreiben möchten und in diesem Zentrum kommunale Integrationsabeit leisten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Anträge müssen bis Ende Oktober für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Kommunale Integrationszentren, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten organisatorisch eigenständig sein (die Eigenständigkeit muss innerhalb und außerhalb der kommunalen Gebietskörperschaft erkennbar sein),über ein vom Kreistag nach vorheriger Abstimmung mit den Kommunen des Kreises beziehungsweise vom Rat der Stadt verabschiedetes oder fortgeschriebenes Integrationskonzept verfügen,sich verpflichten, im Zweijahresturnus inhaltliche Schwerpunkte in Abstimmung mit den örtlichen Akteurinnen und Akteuren der Integrationsarbeit festzulegen,geeignete Räumlichkeiten bereitstellen,die Verwaltungsausgaben einschließlich der Reisekosten sowie Ausgaben für Lehr- und Lernmittel und für Projektmittel übernehmen,an einem überregionalen Erfahrungstransfer im Rahmen des Verbundes der Kommunalen Integrationszentren mitwirken.
Beachten Sie bei Förderung innerhalb des Programms KOMM-AN bitte: Maßnahmen, die nach Abstimmung mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort durch die Kommunalen Integrationszentren oder von Dritten durchgeführt werden, müssen eindeutig abgrenzbar von bereits laufenden Maßnahmen außerhalb dieser Richtlinie sein.Digitalisierungsmaßnahmen müssen Teil eines nachhaltigen Konzeptes sein und Sie müssen im Antrag darstellen, dass ein Mehrwert für Ehrenamtliche und beziehungsweise oder Neuzugewanderte bei der Erstorientierung, Integration oder der Teilhabe an der Gesellschaft geschaffen wird.
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Anträge müssen bis Ende Oktober für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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