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Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das BMLEH unterstützt internationale Forschungsvorhaben zur weltweiten Ernährungssicherung mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Sie bei internationalen Forschungsvorhaben, die der weltweiten Ernährungssicherung dienen. Sie erhalten die Förderung für internationale Forschungskooperationen zur Welternährung, den bilateralen Wissenschaftleraustausch zum Aufbau und zur Pflege von Wissenschaftspartnerschaften sowie internationale Forschungskooperationen auf Grundlage bilateraler Abkommen mit ausgewählten Partnerländern. Gefördert werden Forschungskonsortien zu Themen wie der Entwicklung einer nachhaltigen Agrar- und Ernährungswirtschaft, der Minimierung von Verlusten in der Wertschöpfungskette, Lebensmittelsicherheit und -qualität, sowie der Verbesserung der Ernährungssicherung vor Ort. Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Vorhabens ab, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge sind nach besonderer Bekanntmachung fristgerecht zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmleh_forschung_welternaehrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMLEH, deutsche Universitäten, gemeinnützige Forschungsinstitute, Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Stiftungen mit gemeinnützigem Charakter, Genossenschaften sowie Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU).

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Häufige Fragen zu Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung

Wer kann Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung beantragen?

Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung zur Gruppe „bmleh_forschung_welternaehrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit