Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Unterstützung für innovative agrarnahe Start-ups bei der Finanzierung von Gründungsausgaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 1.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmelh_startupfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte agrarnahe Start-ups mit einer Betriebsstätte in Deutschland, die die Voraussetzungen eines 'kleinen Unternehmens' nach Anhang I der AGVO erfüllen und deren Eintragung ins Handelsregister oder Aufnahme der Geschäftstätigkeit höchstens 5 Jahre zurückliegt.
Nicht förderfähig
- •Das Unternehmen darf nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben oder durch Zusammenschluss gegründet worden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Businessplan
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups
Wer kann Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups beantragen?
Unternehmen, Existenzgründer/in
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups?
Förderbetrag: 100.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups zur Gruppe „bmelh_startupfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 1.000.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- bundesweit