VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Unterstützung für innovative agrarnahe Start-ups bei der Finanzierung von Gründungsausgaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Der Bund unterstützt Sie als innovatives agrarnahes Start-up bei der Finanzierung von Ausgaben, die mit der Gründung Ihres Unternehmens oder der Festigung in der Frühfinanzierungsphase zusammenhängen. Sie erhalten die Förderung für Betriebsmittel (unter anderem Mieten, Personal), Marketing, Konzepte und Studien, Investitionen in Wirtschaftsgüter, Markterschließung und Ausbildung, Ausgaben für die technische Weiterentwicklung der Produkt- beziehungsweise Dienstleistungsidee sowie gegebenenfalls für die Sicherung von Schutz- und Markenrechten sowie ergänzend externe Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen, die Sie in Anspruch nehmen. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Nachrangdarlehen. Dazu können Sie einen Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins für Beratungs-, Schulungs- oder Coachingmaßnahmen bekommen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 800.000 EUR, in begründeten Einzelfällen auch bis zu 1.000.000 EUR, für eine Laufzeit von 2 bis maximal 10 Jahren. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen. Die Höhe des Zuschusses für Beratungsleistungen beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15 Prozent der Darlehenssumme und 50.000 EUR.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 1.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmelh_startupfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte agrarnahe Start-ups mit einer Betriebsstätte in Deutschland, die die Voraussetzungen eines 'kleinen Unternehmens' nach Anhang I der AGVO erfüllen und deren Eintragung ins Handelsregister oder Aufnahme der Geschäftstätigkeit höchstens 5 Jahre zurückliegt.

Nicht förderfähig

  • Das Unternehmen darf nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben oder durch Zusammenschluss gegründet worden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Businessplan

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Häufige Fragen zu Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups

Wer kann Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups?

Förderbetrag: 100.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups zur Gruppe „bmelh_startupfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
100.000 € – 1.000.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
bundesweit