Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Unterstützung für innovative agrarnahe Start-ups bei der Finanzierung von Gründungsausgaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 1.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmelh_startupfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte agrarnahe Start-ups mit einer Betriebsstätte in Deutschland, die die Voraussetzungen eines 'kleinen Unternehmens' nach Anhang I der AGVO erfüllen und deren Eintragung ins Handelsregister oder Aufnahme der Geschäftstätigkeit höchstens 5 Jahre zurückliegt.
Nicht förderfähig
- •Das Unternehmen darf nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben oder durch Zusammenschluss gegründet worden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Businessplan
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups
Wer kann Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups beantragen?
Unternehmen, Existenzgründer/in
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups?
Förderbetrag: 100.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups zur Gruppe „bmelh_startupfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 1.000.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- bundesweit