Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Unterstützung für innovative agrarnahe Start-ups bei der Finanzierung von Gründungsausgaben.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 100.000 € – 1.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmelh_startupfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte agrarnahe Start-ups mit einer Betriebsstätte in Deutschland, die die Voraussetzungen eines 'kleinen Unternehmens' nach Anhang I der AGVO erfüllen und deren Eintragung ins Handelsregister oder Aufnahme der Geschäftstätigkeit höchstens 5 Jahre zurückliegt.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Existenzgründer/in
Förderbetrag: 100.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 90 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups zur Gruppe „bmelh_startupfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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