Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Zuschüsse für nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Pro Jahr sind 2 Förderrunden vorgesehen.
Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_musikfonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss sich durch seine Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderung sichtbar machen.
Sie müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein.
Ihr Projekt muss mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.
Es erfolgt eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H.
der Gesamtausgaben.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 10 %.
Pro Jahr sind 2 Förderrunden vorgesehen.
Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung im Rahmen des Musikfonds zur Gruppe „bkm_musikfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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