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Förderung im Rahmen des Musikfonds – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Zuschüsse für nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Sie bei herausragenden Projekten aus allen Bereichen der aktuellen Musik. Gefördert wird hochambitionierte Musik, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50.000 EUR pro Projekt und Jahr. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Projektbeginn unter Verwendung der Antragsformulare beim Musikfonds e.V.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 10 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Pro Jahr sind 2 Förderrunden vorgesehen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_musikfonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss sich durch seine Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderung sichtbar machen.

Sie müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein.

Ihr Projekt muss mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.

Es erfolgt eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H.

der Gesamtausgaben.

Nicht förderfähig

  • Keine Förderung erhalten Sie für Projekte
  • die bereits eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung im Rahmen des Musikfonds"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung im Rahmen des Musikfonds zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen des Musikfonds

Wer kann Förderung im Rahmen des Musikfonds beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Rahmen des Musikfonds?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 10 %.

Bis wann kann man Förderung im Rahmen des Musikfonds beantragen?

Pro Jahr sind 2 Förderrunden vorgesehen.

Wer ist Fördergeber von Förderung im Rahmen des Musikfonds?

Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung im Rahmen des Musikfonds mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung im Rahmen des Musikfonds zur Gruppe „bkm_musikfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
10 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit