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Antrag möglichZuschuss

Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Zuschüsse für Kommunen zur Förderung des Natürlichen Klimaschutzes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Zuschüsse können jederzeit direkt bei der KfW in Berlin beantragt werden. Anträge sind dabei jeweils nur einmal, entweder per E-Mail an Kommune@kfw.de oder per Post an die Anschrift KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin zu senden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_nkk“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)

Wer kann Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) zur Gruppe „bmukn_nkk". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

Auf einen Blick

Förderquote
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