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Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Zuschüsse für Kommunen zur Förderung des Natürlichen Klimaschutzes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Die Zuschüsse können jederzeit direkt bei der KfW in Berlin beantragt werden. Anträge sind dabei jeweils nur einmal, entweder per E-Mail an Kommune@kfw.de oder per Post an die Anschrift KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin zu senden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_nkk". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)

Wer kann Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK) zur Gruppe „bmukn_nkk". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit