Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Unternehmen, Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften jeweils mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Wer kann Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen