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Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Förderung für anwendungsorientierte Forschungsprojekte in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre anwendungsorientierten und anwendungsnahen vorwettbewerblichen Forschungsprojekte. Gefördert werden Ihre Forschungsvorhaben in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft und zwar vor allem mit folgenden thematischen Schwerpunkten: Energieeffizienztechnologien, erneuerbare Energietechnologien, Sektorenkopplung, Speichertechnologien, wasserstoffbasierte Wirtschaft, Digitalisierung der Energiewirtschaft und intelligente Vernetzung von Energiesystemen, nachhaltige Kreislaufwirtschaft sowie Öko-Innovationen in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 1.000.000 EUR. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 EUR betragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 1.000.000 €.

Frist und Status

Antragstellung derzeit nicht möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Berufsakademie Sachsen.

Das Projekt muss über den Stand der Technik oder den Stand der Wissenschaft hinausgehen und Potenziale für einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen des Freistaates Sachsen aufweisen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung

Wer kann Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung beantragen?

Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung?

Förderbetrag: 10.000 € – 1.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung beantragen?

Antragstellung derzeit nicht möglich

Wer ist Fördergeber von Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 1.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen