Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen sowie den Aufbau demenzsensibler Strukturen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 15.000 €.
Frist und Status
Anträge sind bis spätestens zu den jährlichen Stichtagen 30. Juni und 31. Dezember einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in der Fördersäule 1 alle natürlichen und juristischen Personen, die sich im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen engagieren.
In der Fördersäule 2 sind Kommunen antragsberechtigt.
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag,Konzept für das Teilhabeangebot
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil)
Wer kann Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil) beantragen?
Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil)?
Förderbetrag: 2.000 € – 15.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil) beantragen?
Anträge sind bis spätestens zu den jährlichen Stichtagen 30. Juni und 31. Dezember einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 15.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern