Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen sowie den Aufbau demenzsensibler Strukturen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 15.000 €.
Anträge sind bis spätestens zu den jährlichen Stichtagen 30. Juni und 31. Dezember einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind in der Fördersäule 1: alle natürlichen und juristischen Personen, die sich im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen und Zugehörigen in Bayern engagieren, in der Fördersäule 2: Kommunen, die demenzsensible Strukturen in ihrem Bereich aus- und aufbauen, für den Wissenschaftspreis: Autorinnen und Autoren, die sich im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit (Bachelor-, Master-, Habilitations- oder Dissertationsarbeit) mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen und Zugehörigen im häuslichen Umfeld befassen.
Die Förderung ist vor allem an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen für das zu fördernde Teilhabeangebot der Fördersäule 1 ein Konzept vorlegen, aus dem Ziel und Zweck des Vorhabens, Maßnahmen der konkreten Umsetzung und die Sicherstellung der Nachhaltigkeit hervorgehen.
Sie müssen bei einem Programm der Fördersäule 2 mindestens 3 Maßnahmen aus mindestens 3 der folgenden Kategorien vorsehen: Netzwerke und Beteiligung, demenzsensibler Lebensraum, Begegnungsmöglichkeiten, Digitalisierung, Information, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Demenz in der Kommune.
Eine gleichzeitige Förderung der Teilhabeangebote (Fördersäule 1) und der Programme für demenzsensible Kommunen (Fördersäule 2) ist ausgeschlossen.
Für die Vergabe eines Wissenschaftspreises muss die Arbeit einen Bezug zum Freistaat Bayern aufweisen und abgeschlossen sein.
Die Abgabe darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 2.000 € – 15.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge sind bis spätestens zu den jährlichen Stichtagen 30. Juni und 31. Dezember einzureichen.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.
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