Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“ – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie in Hamburg Maßnahmen planen, die zur Vorbeugung von Vorurteilen und ausgrenzenden Einstellungen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, Verbände, Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 5.000 €.
Frist und Status
Antrag bis spätestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme einreichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine, Verbände, Migrantenorganisationen, kleine und mittlere Betriebe, Interessenvertretungen, aber auch Einzelpersonen mit (Wohn-)Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“
Wer kann Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“ beantragen?
Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, Verbände, Vereine
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“?
Förderbetrag: 5.000 € – 5.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“ beantragen?
Antrag bis spätestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme einreichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“?
Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 5.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg