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Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“ – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus und religiös begründetem Extremismus.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, Verbände, Vereine.

Was wird gefördert?

Sie können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten: Maßnahmen, die dazu beitragen, Menschen in Bezug auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus oder religiös begründeten Extremismus zu sensibilisieren, Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, rechtsextremer Ideologie, gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen oder mit ideologisch begründeter Gewalt, Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit religiös begründeten extremistischen Ideologien, mit gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen und religiös motivierter Gewalt, Projekte, die das Erleben von Gleichwertigkeit und Selbstwirksamkeit im Rahmen partizipativer Prozesse fördern, gemeinwesenorientierte Projekte zur Stärkung demokratischer Prozesse auf lokaler, bezirklicher oder landesweiter Ebene, Projekte, die die Begegnung unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen fördern. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5.000 EUR je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger und Jahr. Sie müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten einbringen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 5.000 €.

Frist und Status

Antrag bis spätestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine, Verbände, Migrantenorganisationen, kleine und mittlere Betriebe, Interessenvertretungen, aber auch Einzelpersonen mit (Wohn-)Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg.

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Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“

Wer kann Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“ beantragen?

Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, Verbände, Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“?

Förderbetrag: 5.000 € – 5.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“ beantragen?

Antrag bis spätestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“?

Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 5.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg