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Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“ – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Wenn Sie in Hamburg Maßnahmen planen, die zur Vorbeugung von Vorurteilen und ausgrenzenden Einstellungen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, Verbände, Vereine.

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei Maßnahmen, die der Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus dienen. Sie können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten: Maßnahmen, die dazu beitragen, Menschen in Bezug auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus oder religiös begründeten Extremismus zu sensibilisieren, Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, rechtsextremer Ideologie, gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen oder mit ideologisch begründeter Gewalt, Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit religiös begründeten extremistischen Ideologien, mit gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen und religiös motivierter Gewalt, Projekte, die das Erleben von Gleichwertigkeit und Selbstwirksamkeit im Rahmen partizipativer Prozesse fördern, gemeinwesenorientierte Projekte zur Stärkung demokratischer Prozesse auf lokaler, bezirklicher oder landesweiter Ebene, Projekte, die die Begegnung unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen fördern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5.000 EUR je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger und Jahr. Sie müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten einbringen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare ein bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 5.000 €.

Frist und Status

Antrag bis spätestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine, Verbände, Migrantenorganisationen, kleine und mittlere Betriebe, Interessenvertretungen, aber auch Einzelpersonen mit (Wohn-)Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“

Wer kann Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“ beantragen?

Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, Verbände, Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“?

Förderbetrag: 5.000 € – 5.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“ beantragen?

Antrag bis spätestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“?

Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 5.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg