Förderung im Forstbereich – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Das Programm fördert Maßnahmen im Forstbereich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forstwirtschaftliche Betriebe, Kommunen, private Waldbesitzer.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen in Sachsen-Anhalt ansässig sein und die Projekte müssen den Anforderungen der nachhaltigen Forstwirtschaft entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Berechtigung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung im Forstbereich
Wer kann Förderung im Forstbereich beantragen?
Forstwirtschaftliche Betriebe, Kommunen, private Waldbesitzer
Wer ist Fördergeber von Förderung im Forstbereich?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: lk_boerde.
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