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Förderung im Forstbereich – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Das Programm fördert Maßnahmen im Forstbereich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forstwirtschaftliche Betriebe, Kommunen, private Waldbesitzer.

Was wird gefördert?

Die Förderung im Forstbereich richtet sich an Projekte, die der nachhaltigen Bewirtschaftung und Entwicklung von Wäldern dienen. Ziel ist es, die Forstwirtschaft in Sachsen-Anhalt zu unterstützen und ökologische sowie ökonomische Vorteile zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen in Sachsen-Anhalt ansässig sein und die Projekte müssen den Anforderungen der nachhaltigen Forstwirtschaft entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Berechtigung

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung im Forstbereich"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung im Forstbereich

Wer kann Förderung im Forstbereich beantragen?

Forstwirtschaftliche Betriebe, Kommunen, private Waldbesitzer

Wer ist Fördergeber von Förderung im Forstbereich?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: lk_boerde.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt