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Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Institution im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation tätig ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit und auch Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Forschung und Entwicklung in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowie Durchführbarkeitsstudien, Unternehmensgründungen von kleinen, nicht börsennotierten Unternehmen, Forschungsinfrastrukturen, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, Innovationscluster, Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Prozess- und Organisationsinnovationen sowie De-minimis-Vorhaben zur Stärkung von Forschung, Innovation und Technologie. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller. Sie beträgt für Grundlagenforschung bis zu 100 Prozent, maximal EUR 55 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben, industrielle Forschung bis zu 80 Prozent, maximal EUR 35 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben, experimentelle Entwicklung bis zu 70 Prozent, maximal EUR 25 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben, Durchführbarkeitsstudien bis zu 70 Prozent, maximal EUR 8,25 Millionen pro Studie, Forschungsinfrastrukturen bis zu 60 Prozent, maximal EUR 35 Millionen pro Infrastruktur, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen bis zu 60 Prozent, maximal EUR 25 Millionen pro Infrastruktur, Innovationscluster bis zu 55 Prozent, maximal EUR 10 Millionen pro Innovationscluster, Innovationsmaßnahmen von KMU bis zu 50 Prozent, maximal EUR 10 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben, Prozess- und Organisationsinnovationen bis zu 50 Prozent, maximal EUR 12,5 Millionen pro Unternehmen und Vorhaben der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000. Die Förderung erfolgt im Rahmen von Wettbewerben und themenorientierten Aufrufen. Im Einzelfall und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel können Vorhaben unabhängig von Aufrufen gefördert werden. Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn der Maßnahme. Ansprechpartner sowie Anschriften von Antrags- und Bewilligungsstellen finden Sie in den jeweiligen Wettbewerbsaufrufen und themenorientierten Aufrufen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 55.000.000 €.

Frist und Status

Anträge sollten normalerweise vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen für Forschung und für Wissensverbreitung wie Hochschulen, Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler sowie forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

Die Laufzeit Ihres Vorhabens beträgt normalerweise bis zu 3 Jahre.

Planen Sie ein Projekt im Verbund mit anderen, so müssen Sie Ihre Zusammenarbeit gemeinsam in einer schriftlichen Vereinbarung festlegen.

Wenn Sie als nicht gewinnorientierter Zuwendungsempfänger wirtschaftliche Tätigkeiten im Wege der Auftragsforschung erbringen, muss dies unter marktüblichen Bedingungen geschehen.

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht nachgekommen sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Wer kann Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)?

Förderbetrag: 25.000 € – 55.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) beantragen?

Anträge sollten normalerweise vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 55.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen