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Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Unternehmen und Forschungseinrichtungen können Zuschüsse für Projekte in Forschung, Entwicklung und Innovation beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit und auch Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Die Förderung erfolgt für Vorhaben in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster und mehr. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Vorhaben und Antragsteller.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 55.000.000 €.

Frist und Status

Anträge sollten normalerweise vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.

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Häufige Fragen zu Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Wer kann Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)?

Förderbetrag: 25.000 € – 55.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) beantragen?

Anträge sollten normalerweise vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 55.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen