Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Unternehmen und Forschungseinrichtungen können Zuschüsse für Projekte in Forschung, Entwicklung und Innovation beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 55.000.000 €.
Frist und Status
Anträge sollten normalerweise vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)
Wer kann Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)?
Förderbetrag: 25.000 € – 55.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie) beantragen?
Anträge sollten normalerweise vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 55.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen