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Antrag möglichZuschuss

Förderung hochrangiger Sportveranstaltungen in Sachsen-Anhalt – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Landesportbund Sachsen-Anhalt e. V.

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen

Hochrangige nationale und internationale Sportveranstaltungen werden gefördert, um die Außenwirkung Sachsen-Anhalts als Sportland zu erhöhen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Sportvereine, Sportorganisationen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden hochrangige Sportveranstaltungen in Sachsen-Anhalt, wie z. B. Welt- und Europameisterschaften sowie Deutsche Meisterschaften. Die Förderung umfasst projektbezogene Personalausgaben und Sachausgaben, die durch die Veranstaltung entstehen. Bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können gefördert werden, wenn diese mindestens 10.000 Euro betragen. Repräsentationsausgaben sind nicht zuwendungsfähig.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 30. Oktober des dem Zuschussjahr vorangegangenen Jahres zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesportbund Sachsen-Anhalt e. V..

Offizielle Programm-Quelle →

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Gemeinden, Gemeindeverbände oder Sportvereine sein, die Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt e.

V.

sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Unterlagencheckliste,Erklärung zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung hochrangiger Sportveranstaltungen in Sachsen-Anhalt"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung hochrangiger Sportveranstaltungen in Sachsen-Anhalt

Wer kann Förderung hochrangiger Sportveranstaltungen in Sachsen-Anhalt beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, Sportvereine, Sportorganisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung hochrangiger Sportveranstaltungen in Sachsen-Anhalt?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderung hochrangiger Sportveranstaltungen in Sachsen-Anhalt beantragen?

Anträge sind bis zum 30. Oktober des dem Zuschussjahr vorangegangenen Jahres zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung hochrangiger Sportveranstaltungen in Sachsen-Anhalt?

Fördergeber ist Landesportbund Sachsen-Anhalt e. V.. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Förderung hochrangiger Sportveranstaltungen in Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung hochrangiger Sportveranstaltungen in Sachsen-Anhalt zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports
  • → CLLD LAG-Management
  • → Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt

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