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Förderung genossenschaftlichen Wohnens – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Das KfW-Programm bietet ein langfristiges zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm „Förderung genossenschaftliches Wohnen“ bietet Ihnen ein langfristiges zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss. Gefördert werden Sie als Privatperson, wenn Sie Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten. Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen einer bestehenden Wohngenossenschaft oder bei der Gründung einer neuen Wohngenossenschaft wird unterstützt. Für Ihre eigengenutzte Wohneinheit beträgt der maximale Kreditbetrag 100.000 Euro. Nach Abschluss Ihres Vorhabens reduziert ein Tilgungszuschuss in Höhe von 15% des Darlehensbetrages Ihren Kredit.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 15 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Wer kann Förderung genossenschaftlichen Wohnens beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung genossenschaftlichen Wohnens?

Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 15 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung genossenschaftlichen Wohnens?

Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
15 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit