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Förderung genossenschaftliches Wohnen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das KfW-Programm bietet ein langfristiges zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten..

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm „Förderung genossenschaftliches Wohnen“ unterstützt Privatpersonen beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum. Es bietet eine Wahl zwischen 5 oder 10 Jahren Zinsbindung bei bis zu 35 Jahren Kreditlaufzeit. Der maximale Kreditbetrag beträgt 100.000 Euro, und ein Tilgungszuschuss von 15% des Darlehensbetrages reduziert den Kredit nach Abschluss des Vorhabens. Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Darlehen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie vermietete oder gewerblich genutzte Flächen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 15 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Privatpersonen sein, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten.

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Häufige Fragen zu Förderung genossenschaftliches Wohnen

Wer kann Förderung genossenschaftliches Wohnen beantragen?

Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung genossenschaftliches Wohnen?

Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 15 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung genossenschaftliches Wohnen?

Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
15 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit