Förderung genossenschaftliches Wohnen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das KfW-Programm bietet ein langfristiges zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 15 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Privatpersonen sein, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung genossenschaftliches Wohnen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung genossenschaftliches Wohnen
Wer kann Förderung genossenschaftliches Wohnen beantragen?
Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten.
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung genossenschaftliches Wohnen?
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 15 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung genossenschaftliches Wohnen?
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderquote
- 15 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit