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Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 19 Tagen

Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Die KfW fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung in Deutschland. Der maximale Kreditbetrag liegt bei bis zu 150.000 Euro, wobei bis zu 15 % als Tilgungszuschuss gewährt werden können. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre und die Zinsbindung kann bis zu 10 Jahre betragen. Die Förderung ist für Privatpersonen gedacht, die Genossenschaftsanteile erwerben möchten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 15 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten.

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Häufige Fragen zu Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)

Wer kann Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)?

Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 15 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
15 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit