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Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 19 Tagen
Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Die KfW fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung in Deutschland. Der maximale Kreditbetrag liegt bei bis zu 150.000 Euro, wobei bis zu 15 % als Tilgungszuschuss gewährt werden können. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre und die Zinsbindung kann bis zu 10 Jahre betragen. Die Förderung ist für Privatpersonen gedacht, die Genossenschaftsanteile erwerben möchten.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 15 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
Wer kann Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)?
Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 15 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderquote
- 15 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit