Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: September 2026 · Geprüft vor 67 Tagen
Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 15 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
Wer kann Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)?
Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 15 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderquote
- 15 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit