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Antrag möglichZuschuss

Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder - Laden im Mehrparteienhaus – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Sie möchten Ihre Garage oder Ihren Stellplatz für ein Elektroauto vorbereiten? Das Bundesministerium unterstützt Sie mit einem Zuschuss für den Einbau privater Ladeinfrastruktur an Ihrem bestehenden Mehrparteienhaus.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder.

Was wird gefördert?

Sie können eine Förderung für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern erhalten. Das Angebot richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und an einzelne Wohnungseigentümer. Gefördert werden die Vorverkabelung von Stellplätzen sowie der Netzanschluss und die Installation von Ladepunkten. Auch notwendige Elektroinstallationsarbeiten und bauliche Maßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind die Kosten für die Planung und den Betrieb der Anlagen. Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss je Stellplatz. Ohne installierten Ladepunkt beträgt der Zuschuss 1.300 EUR. Wenn Sie einen Ladepunkt installieren, erhalten Sie 1.500 EUR. Für einen bidirektionalen Ladepunkt beträgt die Förderung 2.000 EUR. Sie erhalten die Auszahlung nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.300 € – 2.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 10. November 2026. Anträge können vom 15.04.2026 bis zum 10.11.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten.Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung.Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude.Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien.Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein.Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein.Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungsverträge oder Leistungsverträge abgeschlossen.Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Sie müssen den Beschluss über den Ausbau spätestens 6 Monate nach der Erstbescheidung nachreichen.

Ausschlussgründe: Eine Förderung für gewerblich genutzte Stellplätze ist ausgeschlossen.Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sind von der Förderung ausgeschlossen.Sie dürfen diese Förderung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben kombinieren.Sie dürfen keine parallelen Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie stellen.Sie können keine Förderung erhalten, wenn die De-minimis-Obergrenze von 300.000 EUR in 3 Jahren überschritten wird.

weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Bitte reichen Sie je nach Verfahrensschritt folgende Unterlagen ein:Bei der Antragstellung: Ein aktueller Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten und Elektroinstallationen.Bei Vertretung: Eine schriftliche Vollmacht für die antragstellende Person.

Nach dem Erhalt des Bescheids: Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Der Beschluss der Eigentümergemeinschaft über den Ausbau der Ladeinfrastruktur innerhalb von 6 Monaten nach der Erstbescheidung.

Bei der Verwendungsnachweisprüfung für die Auszahlung: Die vollständigen Rechnungen über die Durchführung der Arbeiten.Die dazugehörigen Zahlungsbelege oder Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten und Elektroinstallationen,Schriftliche Vollmacht für die antragstellende Person (bei Vertretung),Beschluss der Eigentümergemeinschaft über den Ausbau der Ladeinfrastruktur (bei WEG),Vollständige Rechnungen über die Durchführung der Arbeiten,Zahlungsbelege oder Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder - Laden im Mehrparteienhaus"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder - Laden im Mehrparteienhaus zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder - Laden im Mehrparteienhaus

Wer kann Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder - Laden im Mehrparteienhaus beantragen?

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder - Laden im Mehrparteienhaus?

Förderbetrag: 1.300 € – 2.000 €.

Bis wann kann man Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder - Laden im Mehrparteienhaus beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 10. November 2026. Anträge können vom 15.04.2026 bis zum 10.11.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder - Laden im Mehrparteienhaus?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.300 € – 2.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
10. November 2026
Förderregion
bundesweit

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