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Antrag möglichZuschuss

Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen – Laden im Mehrparteienhaus – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Sie besitzen oder verwalten große Wohnbestände und möchten Stellplätze für Elektroautos ausrüsten? Das Bundesministerium unterstützt Sie mit einem Zuschuss für die Vorverkabelung und Ladestationen am bestehenden Mehrparteienhaus.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern in Deutschland erhalten. Das Angebot richtet sich an Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere Eigentümer großer Wohnungsbestände im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens. Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen Ladeinrichtungen. Diese müssen einen Typ 2- oder CCS-Anschluss besitzen. Die maximale Ladeleistung beträgt 22 kW. Auch der Netzanschluss sowie notwendige Elektroinstallationen und Baumaßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Anlagen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Zuschuss ist je Stellplatz auf einen Höchstbetrag begrenzt. Ohne installierten Ladepunkt erhalten Sie eine Pauschale von 1.300 EUR je Stellplatz. Mit einem installierten Ladepunkt beträgt der Höchstbetrag 1.500 EUR. Wenn der Ladepunkt technisch bidirektional laden kann, beträgt der Höchstbetrag 2.000 EUR. Pro Unternehmen können Sie insgesamt eine Förderung von maximal 30 Millionen EUR (30.000.000 EUR) erhalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens. Bei großen Projekten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Teilbetrag von bis zu 90 % vorab abrufen. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens. Eine Bewilligung ist zudem nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Handeln Sie daher schnell und planen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.300 € – 30.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Anträge können vom 15.04.2026 bis zum 15.10.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten.Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern.Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude.Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien.Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein.Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein.Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen.Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Sie müssen den Beschluss über den Ausbau spätestens 6 Monate nach der Erstbescheidung nachreichen.

Ausschlussgründe: Eine Förderung für gewerblich genutzte Stellplätze ist ausgeschlossen.Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sind von der Förderung ausgeschlossen.Sie dürfen diese Förderung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben kombinieren.Sie dürfen keine parallelen Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie stellen.Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder Rückforderungsanordnungen nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen.Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die unmittelbar oder mittelbar allein vom Bund getragen werden, sind ausgeschlossen.

weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Bitte reichen Sie je nach Verfahrensschritt folgende Unterlagen ein: Bei der Antragstellung: Ein aktueller Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten und Elektroinstallationen.Bei Vertretung: Eine schriftliche Vollmacht für die antragstellende Person.

Nach dem Erhalt des Bescheids: Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Der Beschluss der Eigentümergemeinschaft über den Ausbau der Ladeinfrastruktur innerhalb von 6 Monaten nach der Erstbescheidung.

Bei der Verwendungsnachweisprüfung für die Auszahlung: Die vollständigen Rechnungen über die Durchführung der Arbeiten.Die dazugehörigen Zahlungsbelege oder Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten und Elektroinstallationen,Schriftliche Vollmacht für die antragstellende Person (bei Vertretung),Beschluss der Eigentümergemeinschaft über den Ausbau der Ladeinfrastruktur (bei WEG)

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Häufige Fragen zu Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen – Laden im Mehrparteienhaus

Wer kann Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen – Laden im Mehrparteienhaus beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen – Laden im Mehrparteienhaus?

Förderbetrag: 1.300 € – 30.000.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen – Laden im Mehrparteienhaus beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Anträge können vom 15.04.2026 bis zum 15.10.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen – Laden im Mehrparteienhaus?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.300 € – 30.000.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
15. Oktober 2026
Förderregion
bundesweit

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