Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Sie besitzen oder verwalten große Wohnbestände und möchten Stellplätze für Elektroautos ausrüsten? Das Bundesministerium unterstützt Sie mit einem Zuschuss für die Vorverkabelung und Ladestationen am bestehenden Mehrparteienhaus.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.300 € – 30.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Anträge können vom 15.04.2026 bis zum 15.10.2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten.Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern.Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude.Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien.Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein.Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein.Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen.Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Sie müssen den Beschluss über den Ausbau spätestens 6 Monate nach der Erstbescheidung nachreichen.
Ausschlussgründe: Eine Förderung für gewerblich genutzte Stellplätze ist ausgeschlossen.Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sind von der Förderung ausgeschlossen.Sie dürfen diese Förderung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben kombinieren.Sie dürfen keine parallelen Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie stellen.Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder Rückforderungsanordnungen nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen.Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die unmittelbar oder mittelbar allein vom Bund getragen werden, sind ausgeschlossen.
weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Bitte reichen Sie je nach Verfahrensschritt folgende Unterlagen ein: Bei der Antragstellung: Ein aktueller Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten und Elektroinstallationen.Bei Vertretung: Eine schriftliche Vollmacht für die antragstellende Person.
Nach dem Erhalt des Bescheids: Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Der Beschluss der Eigentümergemeinschaft über den Ausbau der Ladeinfrastruktur innerhalb von 6 Monaten nach der Erstbescheidung.
Bei der Verwendungsnachweisprüfung für die Auszahlung: Die vollständigen Rechnungen über die Durchführung der Arbeiten.Die dazugehörigen Zahlungsbelege oder Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: 1.300 € – 30.000.000 €. Förderquote: 70 %.
Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Anträge können vom 15.04.2026 bis zum 15.10.2026 eingereicht werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.
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