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Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung für die Entwicklung und Umsetzung von Smart-City-Strategien in Kommunen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Gemeindeverbände, interkommunale Zusammenarbeit.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die KfW Bankengruppe unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur nachhaltigen Digitalisierung in Kommunen. Die Förderung erfolgt im Sinne der integrierten Stadtentwicklung im Rahmen von Smart-City-Modellprojekten. Gefördert werden Projekte in 2 Phasen: Phase A: Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und erster Maßnahmen und Phase B: Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen. Neben der finanziellen Unterstützung werden die Modellprojekte durch laufenden Wissenstransfer und Vor-Ort-Beratung begleitet. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 65 Prozent, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 90 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 2,5 Millionen EUR für die Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen in einem Zeitraum von 12 Monaten, davon 1 Million EUR für erste Umsetzungsmaßnahmen, 15 Millionen EUR für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen innerhalb des Förderzeitraums von maximal 4 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.500.000 €.

Frist und Status

Einmal im Jahr erfolgt ein Projektaufruf.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_smart_cities". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Deutschland, Gemeindeverbände sowie andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit.

Die zu erarbeitenden Strategien müssen die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta beachten.

Nicht förderfähig

  • Für Maßnahmen und Investitionen zur Umsetzung muss ein Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss vorliegen.

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Häufige Fragen zu Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung

Wer kann Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung beantragen?

Kommunen, Gemeindeverbände, interkommunale Zusammenarbeit

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung?

Förderbetrag: bis 2.500.000 €. Förderquote: 65 %.

Bis wann kann man Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung beantragen?

Einmal im Jahr erfolgt ein Projektaufruf.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung zur Gruppe „bmwsb_smart_cities". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.500.000 €
Förderquote
65 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit