Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderung für die Entwicklung und Umsetzung von Smart-City-Strategien in Kommunen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Gemeindeverbände, interkommunale Zusammenarbeit.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.500.000 €.
Frist und Status
Einmal im Jahr erfolgt ein Projektaufruf.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_smart_cities“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Deutschland, Gemeindeverbände sowie andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit.
Die zu erarbeitenden Strategien müssen die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta beachten.
Nicht förderfähig
- •Für Maßnahmen und Investitionen zur Umsetzung muss ein Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss vorliegen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung
Wer kann Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung beantragen?
Kommunen, Gemeindeverbände, interkommunale Zusammenarbeit
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung?
Förderbetrag: bis 2.500.000 €. Förderquote: 65 %.
Bis wann kann man Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung beantragen?
Einmal im Jahr erfolgt ein Projektaufruf.
Wer ist Fördergeber von Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung zur Gruppe „bmwsb_smart_cities". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.500.000 €
- Förderquote
- 65 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit