Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Förderung für die Entwicklung und Umsetzung von Smart-City-Strategien in Kommunen.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Gemeindeverbände, interkommunale Zusammenarbeit.
Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.500.000 €.
Einmal im Jahr erfolgt ein Projektaufruf.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_smart_cities“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Deutschland, Gemeindeverbände sowie andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit.
Die zu erarbeitenden Strategien müssen die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta beachten.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommunen, Gemeindeverbände, interkommunale Zusammenarbeit
Förderbetrag: bis 2.500.000 €. Förderquote: 65 %.
Einmal im Jahr erfolgt ein Projektaufruf.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung zur Gruppe „bmwsb_smart_cities". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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