Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung für die Entwicklung und Umsetzung von Smart-City-Strategien in Kommunen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Gemeindeverbände, interkommunale Zusammenarbeit.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.500.000 €.
Frist und Status
Einmal im Jahr erfolgt ein Projektaufruf.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwsb_smart_cities". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Deutschland, Gemeindeverbände sowie andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit.
Die zu erarbeitenden Strategien müssen die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta beachten.
Nicht förderfähig
- •Für Maßnahmen und Investitionen zur Umsetzung muss ein Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss vorliegen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung
Wer kann Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung beantragen?
Kommunen, Gemeindeverbände, interkommunale Zusammenarbeit
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung?
Förderbetrag: bis 2.500.000 €. Förderquote: 65 %.
Bis wann kann man Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung beantragen?
Einmal im Jahr erfolgt ein Projektaufruf.
Wer ist Fördergeber von Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung zur Gruppe „bmwsb_smart_cities". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.500.000 €
- Förderquote
- 65 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit