Dieses Programm ist ausgelaufen.
Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert.
Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm fördert Markteinführungskosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Innovationsnetzwerken.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Das Programm ist derzeit ausgelaufen. Anträge können bis spätestens 18 Monate nach Abschluss des bewilligten FuE-Projekts gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_zim_markteinf_hrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Klein- oder mittelständisches Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, bewilligtes FuE-Projekt in einem ZIM-Innovationsnetzwerk, enge sachliche und zeitliche Verbindung zu diesem Projekt.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung,Detailliertes Markteinführungskonzept,Angebote der externen Dienstleister,Erklärung zur Einstufung als KMU,Erklärung zu erhaltenen De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre,Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,Zwischennachweise und Zahlungsnachweise über die entstandenen Kosten,Abschließender Verwendungsnachweis
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Wer kann Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 28. November 2024. Anträge können bis spätestens 18 Monate nach Abschluss des bewilligten FuE-Projekts gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwi_zim_markteinf_hrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 28. November 2024
- Förderregion
- bundesweit