FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Antrag möglichZuschuss

Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 41 Tagen

Das Programm fördert Markteinführungskosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Innovationsnetzwerken.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem Innovationsnetzwerk geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern. Das Programm fördert insbesondere: Innovationsberatungsdienste, innovationsunterstützende Dienste sowie zusätzliche Leistungen wie Messeauftritte und Beratung zu Produktdesign und Vermarktung. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE-Projekt im Innovationsnetzwerk und beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 EUR.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Anträge können bis spätestens 18 Monate nach Abschluss des zugehörigen bewilligten FuE-Projekts gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_zim_markteinf_hrung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Klein- oder mittelständisches Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, bewilligtes FuE-Projekt in einem ZIM-Innovationsnetzwerk, enge sachliche und zeitliche Verbindung zu diesem Projekt.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung,Detailliertes Markteinführungskonzept,Angebote der externen Dienstleister,Erklärung zur Einstufung als KMU,Erklärung zu erhaltenen De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre,Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,Zwischennachweise und Zahlungsnachweise über die entstandenen Kosten,Abschließender Verwendungsnachweis

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wer kann Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?

Anträge können bis spätestens 18 Monate nach Abschluss des zugehörigen bewilligten FuE-Projekts gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwi_zim_markteinf_hrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Antrag stellenZur Quelle