Dieses Programm ist ausgelaufen.

Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Prüfen Sie beim Fördergeber, ob ein Nachfolgeprogramm existiert.

AusgelaufenZuschuss

Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm fördert Markteinführungskosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Innovationsnetzwerken.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem Innovationsnetzwerk geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern. Das Programm fördert insbesondere: Innovationsberatungsdienste, innovationsunterstützende Dienste sowie zusätzliche Leistungen wie Messeauftritte und Beratung zu Produktdesign und Vermarktung. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE-Projekt im Innovationsnetzwerk und beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 EUR.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Das Programm ist derzeit ausgelaufen. Anträge können bis spätestens 18 Monate nach Abschluss des bewilligten FuE-Projekts gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_zim_markteinf_hrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Klein- oder mittelständisches Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, bewilligtes FuE-Projekt in einem ZIM-Innovationsnetzwerk, enge sachliche und zeitliche Verbindung zu diesem Projekt.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung,Detailliertes Markteinführungskonzept,Angebote der externen Dienstleister,Erklärung zur Einstufung als KMU,Erklärung zu erhaltenen De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre,Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,Zwischennachweise und Zahlungsnachweise über die entstandenen Kosten,Abschließender Verwendungsnachweis

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wer kann Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 28. November 2024. Anträge können bis spätestens 18 Monate nach Abschluss des bewilligten FuE-Projekts gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwi_zim_markteinf_hrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
28. November 2024
Förderregion
bundesweit