Förderung für Markteinführungskosten für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Zuschüsse für Markteinführungskosten von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im ZIM.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bewilligtem FuE-Kooperationsprojekt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Anträge können projektbegleitend oder bis zu 18 Monate nach Abschluss des Projekts gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim_markteinf_hrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, bewilligtes FuE-Kooperationsprojekt im ZIM, enge sachliche und zeitliche Verbindung zu diesem Projekt, Aufträge an externe Anbieter vergeben.
Nicht förderfähig
- •Aufträge bereits erteilt vor Bestätigung des Antrags
- •Leistungen durch eigenes Personal erbracht.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung mit allen Anlagen,Detailliertes Markteinführungskonzept,Angebote und Nachweise zur Qualifikation externer Dienstleister,Erklärung zur Einstufung als KMU,Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,Zwischennachweise und Zahlungsnachweise für die Mittelanforderung,Abschließender Verwendungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für Markteinführungskosten für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Wer kann Förderung für Markteinführungskosten für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bewilligtem FuE-Kooperationsprojekt
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Markteinführungskosten für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung für Markteinführungskosten für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?
Anträge können projektbegleitend oder bis zu 18 Monate nach Abschluss des Projekts gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung für Markteinführungskosten für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung für Markteinführungskosten für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Markteinführungskosten für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwe_zim_markteinf_hrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit