Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Zuschüsse für Markteinführungskosten von bewilligten FuE-Einzelprojekten im ZIM.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit bewilligtem FuE-Einzelprojekt.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Anträge können bis zu 18 Monate nach Abschluss des FuE-Projekts gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim_markteinfuhrung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Ihr Unternehmen führt ein bewilligtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) im ZIM als Einzelprojekt durch oder hat dieses bereits abgeschlossen.
Die geplanten Leistungen stehen in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit diesem FuE -Projekt und sind für die Markteinführung sinnvoll.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen mit bewilligtem FuE-Einzelprojekt
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge können bis zu 18 Monate nach Abschluss des FuE-Projekts gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwe_zim_markteinfuhrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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