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Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Zuschüsse für Markteinführungskosten von bewilligten FuE-Einzelprojekten im ZIM.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit bewilligtem FuE-Einzelprojekt.

Was wird gefördert?

Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) als Einzelprojekt geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern. Das Programm fördert insbesondere: Innovationsberatungsdienste, innovationsunterstützende Dienste sowie zusätzliche Leistungen wie Messeauftritte und Beratung zu Produktdesign und Vermarktung. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE -Einzelprojekt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Anträge können bis zu 18 Monate nach Abschluss des FuE-Projekts gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim_markteinfuhrung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen führt ein bewilligtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) im ZIM als Einzelprojekt durch oder hat dieses bereits abgeschlossen.

Die geplanten Leistungen stehen in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit diesem FuE -Projekt und sind für die Markteinführung sinnvoll.

Nicht förderfähig

  • Sie können keine Förderung erhalten
  • wenn Sie die Aufträge für die Dienstleistungen bereits erteilt haben
  • bevor der Projektträger den Eingang Ihres Antrags bestätigt hat. Die Leistungen durch eigenes Personal Ihres Unternehmens erbracht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung,Detailliertes Markteinführungskonzept,Angebote der externen Dienstleister,Erklärung zur Einstufung als KMU (bei kleinen und mittleren Unternehmen),Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,Zwischennachweise und Zahlungsnachweise über die entstandenen Kosten (für die Mittelanforderung),Abschließender Verwendungsnachweis

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wer kann Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?

Unternehmen mit bewilligtem FuE-Einzelprojekt

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?

Anträge können bis zu 18 Monate nach Abschluss des FuE-Projekts gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwe_zim_markteinfuhrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit