Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Zuschüsse für Markteinführungskosten von bewilligten FuE-Einzelprojekten im ZIM.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit bewilligtem FuE-Einzelprojekt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Anträge können bis zu 18 Monate nach Abschluss des FuE-Projekts gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim_markteinfuhrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen führt ein bewilligtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) im ZIM als Einzelprojekt durch oder hat dieses bereits abgeschlossen.
Die geplanten Leistungen stehen in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit diesem FuE -Projekt und sind für die Markteinführung sinnvoll.
Nicht förderfähig
- •Sie können keine Förderung erhalten
- •wenn Sie die Aufträge für die Dienstleistungen bereits erteilt haben
- •bevor der Projektträger den Eingang Ihres Antrags bestätigt hat. Die Leistungen durch eigenes Personal Ihres Unternehmens erbracht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung,Detailliertes Markteinführungskonzept,Angebote der externen Dienstleister,Erklärung zur Einstufung als KMU (bei kleinen und mittleren Unternehmen),Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,Zwischennachweise und Zahlungsnachweise über die entstandenen Kosten (für die Mittelanforderung),Abschließender Verwendungsnachweis
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Wer kann Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?
Unternehmen mit bewilligtem FuE-Einzelprojekt
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?
Anträge können bis zu 18 Monate nach Abschluss des FuE-Projekts gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Markteinführungskosten für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwe_zim_markteinfuhrung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit