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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichZuschuss

Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern – Laden im Mehrparteienhaus – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer von Mehrparteienhäusern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Privateigentümer von Mehrparteienhäusern.

Was wird gefördert?

Sie können eine Förderung für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern in Deutschland erhalten. Das Angebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an Privateigentümer von Wohngebäuden. Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR) oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR (43.000.000 EUR). Gefördert werden die Vorverkabelung von Stellplätzen sowie der Netzanschluss und die Installation von Ladepunkten. Auch notwendige Elektroinstallationsarbeiten und bauliche Maßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind die Kosten für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur. Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss je Stellplatz. Ohne installierten Ladepunkt beträgt der Zuschuss 1.300 EUR. Wenn Sie einen Ladepunkt installieren, erhalten Sie 1.500 EUR. Für einen bidirektionalen Ladepunkt beträgt die Förderung 2.000 EUR. Sie erhalten die Auszahlung nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge. Eine Bewilligung ist zudem nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Handeln Sie daher schnell und planen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.300 € – 2.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 10. November 2026. Anträge können vom 15.04.2026 bis zum 10.11.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten.Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern.Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude.Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien.Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein.Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein.Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen.Sie halten die De-minimis-Obergrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 Steuerjahren ein.

Ausschlussgründe: Eine Förderung für gewerblich genutzte Stellplätze ist ausgeschlossen.Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sind von der Förderung ausgeschlossen.Sie dürfen diese Förderung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben kombinieren.Sie dürfen keine parallelen Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie stellen.Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder Rückforderungsanordnungen nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen.Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die unmittelbar oder mittelbar allein vom Bund getragen werden, sind ausgeschlossen.

weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Bei der Antragstellung: Ein aktueller Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten und Elektroinstallationen.Bei Vertretung: Eine schriftliche Vollmacht für die antragstellende Person.Bei Unternehmen: Eine Eigenerklärung über die Einstufung als KMU sowie über erhaltene De-minimis-Beihilfen.

Bei der Verwendungsnachweisprüfung für die Auszahlung: Die vollständigen Rechnungen über die Durchführung der Arbeiten.Die dazugehörigen Zahlungsbelege oder Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten,schriftliche Vollmacht für die antragstellende Person (bei Vertretung),Eigenerklärung über die Einstufung als KMU,vollständige Rechnungen über die Durchführung der Arbeiten,Zahlungsbelege oder Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung

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Häufige Fragen zu Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern – Laden im Mehrparteienhaus

Wer kann Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern – Laden im Mehrparteienhaus beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Privateigentümer von Mehrparteienhäusern

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern – Laden im Mehrparteienhaus?

Förderbetrag: 1.300 € – 2.000 €.

Bis wann kann man Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern – Laden im Mehrparteienhaus beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 10. November 2026. Anträge können vom 15.04.2026 bis zum 10.11.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern – Laden im Mehrparteienhaus?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.300 € – 2.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
10. November 2026
Förderregion
Bundesweit

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