Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als forschendes oder produzierendes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft innovative Projekte im Bereich der Fusionstechnologie planen, können Sie eine finanzielle Förderung beantragen. Der Zuschuss unterstützt Sie bei der Entwicklung von Basistechnologien und Komponenten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Die Vorhabenskizze muss in der ersten Stufe spätestens bis zum 15.10.2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um eine Förderung erhalten zu können: Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung.Mit den Arbeiten an Ihrem Vorhaben haben Sie vor Erhalt des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen.Ihr Vorhaben zeichnet sich durch ein hohes technologisches und wirtschaftliches Risiko aus und geht über den weltweiten Stand der Technik hinaus.Ihr Vorhaben lässt sich in das europäische Gesamtvorhaben integrieren und ist funktional mit Projekten anderer Teilnehmer verknüpft.Sie können die Gesamtfinanzierung des Projekts sichern und leisten einen angemessenen Eigenbeitrag.Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden ausschließlich in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz genutzt.Sie verpflichten sich, während der Förderung und bis 2 Jahre danach Daten für die begleitende Erfolgskontrolle bereitzustellen.
Ausschlussgründe: Sie haben bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit den Arbeiten, Tätigkeiten oder dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen begonnen.Ihr Vorhaben betrifft innovative Gesundheitslösungen auf Basis nuklearmedizinischer Anwendungen oder Radioisotope.Sie sind einer Rückforderungsentscheidung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren Beihilfeentscheidung nicht nachgekommen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für innovative Projekte zur Fusionstechnologie und deren Wertschöpfungsketten (IPCEI INT) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Die Vorhabenskizze muss in der ersten Stufe spätestens bis zum 15.10.2026 eingereicht werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →