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Antrag möglichZuschuss

Förderung für innovative Projekte zur Fusionstechnologie und deren Wertschöpfungsketten (IPCEI INT) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als forschendes oder produzierendes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft innovative Projekte im Bereich der Fusionstechnologie planen, können Sie eine finanzielle Förderung beantragen. Der Zuschuss unterstützt Sie bei der Entwicklung von Basistechnologien und Komponenten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Für die Verwirklichung hochinnovativer Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Fusionstechnologie und ihrer Wertschöpfungsketten, die einen Beitrag zu einem wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse leisten, kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden. Die Förderung dient dazu, bestehende Finanzierungslücken zwischen Forschung und anwendungsorientierter Entwicklung zu schließen. Der Zuschuss unterstützt strategisch bedeutsame Entwicklungsschritte auf dem Weg zur ersten gewerblichen Nutzung von Fusionstechnologien und hilft dabei, technologische Herausforderungen zu bewältigen. Die Förderung betrifft innovative Projekte zur Magnet- und Laserfusion sowie vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsketten. Förderfähig sind beispielsweise Entwicklungen in den Bereichen Tritium- und Brennstoffkreislauf, supraleitende Magnetsysteme, Lasertechnik, plasmaexponierte Komponenten sowie zugehörige Querschnittstechnologien und Werkstoffe. Ihr Vorhaben muss sich plausibel in ein zukünftiges integriertes europäisches Gesamtvorhaben einfügen lassen und grenzüberschreitende Kooperationen ermöglichen. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege der Projektförderung. Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Die konkrete Höhe der Beihilfe richtet sich nach der nachgewiesenen Finanzierungslücke Ihres Projekts. Als Antragsteller müssen Sie einen angemessenen Eigenbeitrag leisten, um die verbleibenden Kosten zu decken und Ihr Eigeninteresse an der erfolgreichen Durchführung zu sichern.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Die Vorhabenskizze muss in der ersten Stufe spätestens bis zum 15.10.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um eine Förderung erhalten zu können: Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung.Mit den Arbeiten an Ihrem Vorhaben haben Sie vor Erhalt des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen.Ihr Vorhaben zeichnet sich durch ein hohes technologisches und wirtschaftliches Risiko aus und geht über den weltweiten Stand der Technik hinaus.Ihr Vorhaben lässt sich in das europäische Gesamtvorhaben integrieren und ist funktional mit Projekten anderer Teilnehmer verknüpft.Sie können die Gesamtfinanzierung des Projekts sichern und leisten einen angemessenen Eigenbeitrag.Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden ausschließlich in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz genutzt.Sie verpflichten sich, während der Förderung und bis 2 Jahre danach Daten für die begleitende Erfolgskontrolle bereitzustellen.

Ausschlussgründe: Sie haben bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit den Arbeiten, Tätigkeiten oder dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen begonnen.Ihr Vorhaben betrifft innovative Gesundheitslösungen auf Basis nuklearmedizinischer Anwendungen oder Radioisotope.Sie sind einer Rückforderungsentscheidung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren Beihilfeentscheidung nicht nachgekommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorhabenskizze in englischer Sprache,vorläufige Finanzierungslücke,vollständige Unterlagen für die Antragstellung

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Häufige Fragen zu Förderung für innovative Projekte zur Fusionstechnologie und deren Wertschöpfungsketten (IPCEI INT)

Wer kann Förderung für innovative Projekte zur Fusionstechnologie und deren Wertschöpfungsketten (IPCEI INT) beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Bis wann kann man Förderung für innovative Projekte zur Fusionstechnologie und deren Wertschöpfungsketten (IPCEI INT) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 15. Oktober 2026. Die Vorhabenskizze muss in der ersten Stufe spätestens bis zum 15.10.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung für innovative Projekte zur Fusionstechnologie und deren Wertschöpfungsketten (IPCEI INT)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
15. Oktober 2026
Förderregion
Bundesweit

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