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Antrag möglichZuschuss

Förderung für innovative Gründungen und junge Unternehmen (startup innovativ) – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Wenn Sie ein Start-up gründen oder bereits gegründet haben und Sie für Ihre innovative Geschäftsidee neue Technologien zwar nutzen, aber nicht weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinlandpfalz unterstützt im Rahmen des Wettbewerbs „ startup innovativ“ wissensbasierte und innovative Unternehmensgründungen in ihrer Aufbauphase. Sie bekommen die Förderung für folgende projektbezogene Vorhaben: Personalkosten, Durchführung von Machbarkeitsstudien, Entwicklung von Prototypen und deren Test beziehungsweise. Umsetzung, Markteinführung des Produkts oder der Dienstleistung, investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungsausgaben für Wirtschaftsgüter (beispielsweise Maschinen, Anlagen, EDV-Technik), Muster- und Patentanmeldungen, Entwicklung und der Erwerb von Normen und Standards und Errichtung eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems, nicht investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden sowie Aufwendungen entsprechend dem Landesreisekostengesetz. Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 100.000 je Gründungsvorhaben. Die Mindestförderhöhe beträgt EUR 10.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und ausschließlich elektronisch im Rahmen von jährlichen Aufrufen an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, die innovative Gründungen in Vollzeittätigkeit entwickeln und sich durch die Gründung eines innovativ ausgerichteten kleinen oder mittleren Unternehmens gemäß KMU -Definition der EU in den folgenden 2 Monaten nach Antragstellung in Rheinland-Pfalz selbstständig machen werden oder ein nicht börsennotiertes innovatives kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU in Rheinland-Pfalz gegründet haben, dessen Eintragung ins Gewerberegister oder Handelsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr zu gründendes beziehungsweise gegründetes Unternehmen muss seinen Betriebssitz in Rheinland-Pfalz haben.

Sie legen einen Businessplan oder ein aussagekräftiges Pitchdeck vor, aus dem sich die wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit Ihres Vorhabens schlüssig ergibt.

Ihre Geschäftsidee basiert auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder einer neuartigen Dienstleistung.

Dabei sollte der primäre Wertschöpfungsbeitrag nicht aus den eingesetzten Technologien entstehen.

Ihr Gründungsvorhaben darf es auf dem Markt bisher nicht oder nicht in dieser Form oder Kombination geben und es muss ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial aufweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Anschaffung, Leasing oder langfristige Miete von Fahrzeugen, Grunderwerb, Immobilien oder Baumaßnahmen, Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen im Bereich der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur sowie aus den Wirtschaftszweigen Schiffbau, Kohle- und Stahlindustrie.

Erforderliche Unterlagen

  • Businessplan,Pitchdeck

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Häufige Fragen zu Förderung für innovative Gründungen und junge Unternehmen (startup innovativ)

Wer kann Förderung für innovative Gründungen und junge Unternehmen (startup innovativ) beantragen?

Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für innovative Gründungen und junge Unternehmen (startup innovativ)?

Förderbetrag: 10.000 € – 100.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Förderung für innovative Gründungen und junge Unternehmen (startup innovativ) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung für innovative Gründungen und junge Unternehmen (startup innovativ)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen
  • → Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz
  • → Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 100.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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