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Förderung für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) zur Stärkung der Innovationskraft von Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Sie stärken die Innovationskraft Ihres Unternehmens mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Ihre Forschung und Entwicklung (FuE). Sie erhalten Zuschüsse für neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen. Voraussetzung für die Förderung ist ein hohes technisches Risiko. Ihr Projekt muss zudem ein hohes Innovationsniveau aufweisen. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem Standort. Für Einzelprojekte beträgt dieser bis zu 45 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Summe der förderfähigen Kosten liegt bei 690.000 EUR. Pro Jahr können Sie höchstens 2 Projekte fördern lassen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 45 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 690.000 €.

Frist und Status

Anträge können laufend gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Unternehmen müssen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), einen Handwerksbetrieb oder ein unternehmerisch tätiges freies Büro sein, weniger als 500 Personen beschäftigen und eine Betriebsstätte in Deutschland haben.

Nicht förderfähig

  • Unternehmen in Schwierigkeiten oder solche
  • die bereits durch andere Programme unterstützt werden
  • sind ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular,Wirtschaftsidentifikationsnummer,Detaillierte Darstellung des Projektinhalts,Nachweise zur Untersetzung der Förderung,Konzept zur Markteinführung,Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wer kann Förderung für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?

Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Förderbetrag: bis 690.000 €. Förderquote: 45 %.

Bis wann kann man Förderung für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?

Anträge können laufend gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 690.000 €
Förderquote
45 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit