Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) zur Stärkung der Innovationskraft von Unternehmen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderquote beträgt 45 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 690.000 €.
Anträge können laufend gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Damit Sie eine Förderung erhalten können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Anforderungen an Ihr Unternehmen: Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), einen Handwerksbetrieb oder ein unternehmerisch tätiges freies Büro.
Ihr Unternehmen beschäftigt weniger als 500 Personen (einschließlich verbundener Unternehmen).
Sie verfügen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Sie besitzen das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial sowie ausreichend qualifiziertes Personal für die Projektdurchführung.
Ihr Unternehmen verfügt über ein geordnetes Rechnungswesen und kann den erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufbringen.
Anforderungen an Ihr Projekt: Das Vorhaben zielt auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ab, die den internationalen Stand der Technik orientiert übertreffen.
Das Projekt ist mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet.
Sie legen ein schlüssiges Konzept zur Markteinführung vor.
Das Projekt wird nach den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis durchgeführt.
Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne des EU -Beihilferechts gilt oder über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
Zudem sind Projekte ausgeschlossen, die bereits durch andere Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union unterstützt werden (Verbot der Doppelförderung).
Routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten ohne technisches Risiko sind ebenfalls nicht förderfähig.
weitere Informationen Erforderliche Unterlagen Bitte reichen Sie für die Beantragung folgende Unterlagen ein: Vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive aller verbindlichen Erklärungen.
Wirtschaftsidentifikationsnummer.
Detaillierte Darstellung des Projektinhalts (Zielstellung, Wirkungen und Arbeitsplan).
Nachweise zur Untersetzung der Förderung (Personal- und Kostenplanung, Bonitätsnachweis).
Konzept zur Markteinführung der Projektergebnisse.
Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung.
Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung.
Bei KMU: Zusätzliche Erklärung zur Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen.
Unterlagen für die Auszahlungsphase: Zahlenmäßiger Zwischennachweis über die entstandenen Kosten.
Stundennachweise des eingesetzten Personals bei erstmaliger Förderung.
Vorlage des erteilten Auftrags für Forschung und Entwicklung (FuE).
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderbetrag: bis 690.000 €. Förderquote: 45 %.
Anträge können laufend gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für FuE -Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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