Förderung für Forschungseinrichtungen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Forschungseinrichtungen können Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Innovationsnetzwerken beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 280.000 €.
Frist und Status
Anträge können laufend eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Sie handeln im Rahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit und haben eine Einrichtung oder Niederlassung in Deutschland.
Sie kooperieren mit einem antragstellenden mittelständischen Unternehmen, dessen Projekt ebenfalls gefördert wird.
Ihr Projekt ist aus der technologischen Roadmap eines ZIM-Innovationsnetzwerks abgeleitet.
Ihr Vorhaben zielt auf innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ab und birgt ein erhebliches technisches Risiko.
Ihr Projekt wird in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt.
Sie schließen mit den beteiligten Partnern eine Kooperationsvereinbarung ab.
Sie trennen die Kosten und Einnahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten in Ihrem Rechnungswesen klar voneinander ab.
Sie behalten sich das Recht vor, Ihre Forschungsergebnisse diskriminierungsfrei zu veröffentlichen.
Sie halten bei der Durchführung die anerkannten Prinzipien der Wissenschaft und Technik ein und bewahren Ihre Primärdaten für mindestens 5 Jahre auf.
Bei Forschungseinrichtungen in privater Rechtsform gilt zusätzlich: Ihre wissenschaftliche Kompetenz ist anerkannt und Sie verfügen über qualifiziertes Forschungspersonal (mindestens 10 Personen oder 50 % der Gesamtbelegschaft).
Nicht förderfähig
- •Sie können keine Förderung erhalten
- •wenn Sie vor dem bestätigten Antragseingang bereits mit dem Projekt begonnen oder bindende Vereinbarungen getroffen haben.
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag,Kooperationsvereinbarung,Projektskizze
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für Forschungseinrichtungen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Wer kann Förderung für Forschungseinrichtungen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Forschungseinrichtungen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?
Förderbetrag: bis 280.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung für Forschungseinrichtungen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?
Anträge können laufend eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung für Forschungseinrichtungen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung für Forschungseinrichtungen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Forschungseinrichtungen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 280.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit