Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Forschungseinrichtungen können Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Innovationsnetzwerken beantragen.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 280.000 €.
Anträge können laufend eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Sie handeln im Rahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit und haben eine Einrichtung oder Niederlassung in Deutschland.
Sie kooperieren mit einem antragstellenden mittelständischen Unternehmen, dessen Projekt ebenfalls gefördert wird.
Ihr Projekt ist aus der technologischen Roadmap eines ZIM-Innovationsnetzwerks abgeleitet.
Ihr Vorhaben zielt auf innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ab und birgt ein erhebliches technisches Risiko.
Ihr Projekt wird in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt.
Sie schließen mit den beteiligten Partnern eine Kooperationsvereinbarung ab.
Sie trennen die Kosten und Einnahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Tätigkeiten in Ihrem Rechnungswesen klar voneinander ab.
Sie behalten sich das Recht vor, Ihre Forschungsergebnisse diskriminierungsfrei zu veröffentlichen.
Sie halten bei der Durchführung die anerkannten Prinzipien der Wissenschaft und Technik ein und bewahren Ihre Primärdaten für mindestens 5 Jahre auf.
Bei Forschungseinrichtungen in privater Rechtsform gilt zusätzlich: Ihre wissenschaftliche Kompetenz ist anerkannt und Sie verfügen über qualifiziertes Forschungspersonal (mindestens 10 Personen oder 50 % der Gesamtbelegschaft).
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für Forschungseinrichtungen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtungen, Hochschulen
Förderbetrag: bis 280.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge können laufend eingereicht werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Forschungseinrichtungen in Innovationsnetzwerken aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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