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Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Kooperation mit Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Sie erhalten für Ihr Vorhaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei, wissenschaftliche Erkenntnisse in marktfähige Innovationen zu überführen. Als Forschungseinrichtung nehmen Sie eine Schlüsselrolle als Kooperationspartner für den Mittelstand ein. Gefördert werden anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE). Ihr Vorhaben muss auf die Entwicklung neuer Produkte, technischer Dienstleistungen oder besserer Produktionsverfahren abzielen. Ihr Projekt muss ein hohes technologisches Risiko aufweisen. Zudem muss es über den Stand der Technik hinausgehen. Für Forschungseinrichtungen übernimmt der Bund bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die maximalen Kosten pro Teilprojekt betragen 280.000 EUR. Dabei ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf 3 Millionen EUR begrenzt. Sie führen das Projekt in einer ausgewogenen Partnerschaft mit mindestens einem antragstellenden Unternehmen durch. Dabei erbringen alle Partner innovative Leistungen. Sie müssen als Forschungseinrichtung mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten tragen. Zudem dürfen Sie maximal 50 % der Personenmonate aller Partner übernehmen. Ein wesentlicher Vorteil für Sie ist das Recht, Ihre Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.

Frist und Status

Anträge können laufend gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Sie sind eine Forschungseinrichtung mit einer Niederlassung in Deutschland.

Ihre wissenschaftliche Kompetenz ist durch Vorlaufforschung und industrielle Forschung anerkannt.

In der Regel verfügen Sie über mindestens 10 qualifizierte wissenschaftlich-technische Mitarbeiter für die Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE).

Die Förderung erfolgt ausschließlich für Ihre nichtwirtschaftliche Tätigkeit.

Das Projekt wird in einer ausgewogenen Partnerschaft mit einem Unternehmen durchgeführt.

Sie halten die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis ein.

Nicht förderfähig

  • Eine Förderung ist nicht möglich
  • wenn es sich um rein wirtschaftliche Tätigkeiten handelt. Sie dürfen für dasselbe Projekt keine weiteren Fördermittel des Bundes
  • der Länder oder der EU in Anspruch nehmen. Vorhabensbezogene Verträge dürfen nicht vor dem bestätigten Antragseingang rechtskräftig abgeschlossen worden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular mit Anlagen,Detaillierte Darstellung des Projektinhalts,Untersetzung der beantragten Förderung,Angaben zu den Kooperationspartnern,Markteinführungskonzept

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wer kann Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?

Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?

Anträge können laufend gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit