Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Kooperation mit Unternehmen.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.
Anträge können laufend gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Sie sind eine Forschungseinrichtung mit einer Niederlassung in Deutschland.
Ihre wissenschaftliche Kompetenz ist durch Vorlaufforschung und industrielle Forschung anerkannt.
In der Regel verfügen Sie über mindestens 10 qualifizierte wissenschaftlich-technische Mitarbeiter für die Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE).
Die Förderung erfolgt ausschließlich für Ihre nichtwirtschaftliche Tätigkeit.
Das Projekt wird in einer ausgewogenen Partnerschaft mit einem Unternehmen durchgeführt.
Sie halten die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis ein.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtungen
Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge können laufend gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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