Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Kooperation mit Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.
Frist und Status
Anträge können laufend gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Sie sind eine Forschungseinrichtung mit einer Niederlassung in Deutschland.
Ihre wissenschaftliche Kompetenz ist durch Vorlaufforschung und industrielle Forschung anerkannt.
In der Regel verfügen Sie über mindestens 10 qualifizierte wissenschaftlich-technische Mitarbeiter für die Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE).
Die Förderung erfolgt ausschließlich für Ihre nichtwirtschaftliche Tätigkeit.
Das Projekt wird in einer ausgewogenen Partnerschaft mit einem Unternehmen durchgeführt.
Sie halten die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis ein.
Nicht förderfähig
- •Eine Förderung ist nicht möglich
- •wenn es sich um rein wirtschaftliche Tätigkeiten handelt. Sie dürfen für dasselbe Projekt keine weiteren Fördermittel des Bundes
- •der Länder oder der EU in Anspruch nehmen. Vorhabensbezogene Verträge dürfen nicht vor dem bestätigten Antragseingang rechtskräftig abgeschlossen worden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular mit Anlagen,Detaillierte Darstellung des Projektinhalts,Untersetzung der beantragten Förderung,Angaben zu den Kooperationspartnern,Markteinführungskonzept
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Wer kann Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?
Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?
Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?
Anträge können laufend gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit