VeröffentlichtZuschuss

Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Mittel für Folgevorhaben werden vergeben, wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert oder ausgezeichnet wurde.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen in der Filmbranche.

Was wird gefördert?

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Filmpreismittel zuerkannt, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Filmprojekte verwenden dürfen. Die Verwendung der Mittel für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanzielle Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben. Bei einer Nominierung wird die komplette Prämie dem Herstellenden zuerkannt. Bei einer Auszeichnung mit Gold, Silber oder Bronze stehen der Regie 10 % der jeweiligen Prämie zu. Wurde der ausgezeichnete Film als innerdeutsche Gemeinschaftsproduktion hergestellt, stehen die Mittel beiden Koproduktionsfirmen zu. Bei internationalen Koproduktionen stehen die Mittel ausschließlich den deutschen Herstellungsfirmen beziehungsweise den Herstellungsfirmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland zu. Wurde der Film gemeinsam mit einer Hochschule realisiert, wird die Prämie ausschließlich der Produzentin oder dem Produzenten zuerkannt. Sie müssen den Antrag für Ihr neues Vorhaben innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Prämie zuerkannt wurde, stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_filmpreis“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Ihr Projekt muss für den Deutschen Filmpreis nominiert oder ausgezeichnet worden sein, der geplante Film muss mindestens 79 Minuten lang sein, ein Kinderfilm mindestens 59 Minuten.

Sie müssen einen Eigenanteil von 5 % vorweisen können und eine reguläre Kinoerstauswertung sicherstellen.

Nicht förderfähig

  • Sie dürfen mit dem Filmvorhaben noch nicht begonnen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite),Drehbuch in deutscher Sprache,Treatment bei Dokumentarfilmen; bei Animationsfilmen auch Storyboard,Nachweis der geschlossenen Rechtekette,Firmenprofil,Filmografie der Regie,Stabliste mit Wohnsitzangabe,Besetzungsliste,Finanzierungsplan,Finanzierungsnachweise,Vorkalkulation der Herstellungskosten,Übersicht der Eigenleistungen,Verleihvertrag oder Darlegung der Verleihpläne,Drehplan,Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung,Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis

Wer kann Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis beantragen?

Unternehmen in der Filmbranche

Bis wann kann man Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis beantragen?

Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis?

Fördergeber ist Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis zur Gruppe „bkm_filmpreis". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit