Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Mittel für Folgevorhaben werden vergeben, wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert oder ausgezeichnet wurde.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen in der Filmbranche.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_filmpreis“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Ihr Projekt muss für den Deutschen Filmpreis nominiert oder ausgezeichnet worden sein, der geplante Film muss mindestens 79 Minuten lang sein, ein Kinderfilm mindestens 59 Minuten.
Sie müssen einen Eigenanteil von 5 % vorweisen können und eine reguläre Kinoerstauswertung sicherstellen.
Nicht förderfähig
- •Sie dürfen mit dem Filmvorhaben noch nicht begonnen haben.
Erforderliche Unterlagen
- Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite),Drehbuch in deutscher Sprache,Treatment bei Dokumentarfilmen; bei Animationsfilmen auch Storyboard,Nachweis der geschlossenen Rechtekette,Firmenprofil,Filmografie der Regie,Stabliste mit Wohnsitzangabe,Besetzungsliste,Finanzierungsplan,Finanzierungsnachweise,Vorkalkulation der Herstellungskosten,Übersicht der Eigenleistungen,Verleihvertrag oder Darlegung der Verleihpläne,Drehplan,Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung,Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis"
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis
Wer kann Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis beantragen?
Unternehmen in der Filmbranche
Bis wann kann man Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis beantragen?
Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis?
Fördergeber ist Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis zur Gruppe „bkm_filmpreis". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit