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Förderung für Durchführbarkeitsstudien aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Zuschüsse für Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) wird die Vorbereitung von anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE-Projekten) unterstützt. Sie können dafür einen Zuschuss zu einer vorgeschalteten Durchführbarkeitsstudie erhalten. Für die Studie eines einzelnen Unternehmens sind Kosten bis zu 125.000 EUR zuwendungsfähig. Führen Sie die Studie in Kooperation mit anderen Unternehmen durch, belaufen sich die maximal förderfähigen Kosten für die Gesamtstudie auf 250.000 EUR. Der Zuschuss deckt je nach Größe Ihres Unternehmens bis zu 70 % dieser Kosten. Die Ausgaben, die nicht für technische Vorarbeiten und Tests anfallen (beispielsweise für Marktanalysen), sind dabei auf 40.000 EUR (bei Kooperationen auf 50.000 EUR) begrenzt. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe. Die Studie kann für maximal 12 Monate gefördert werden. Innerhalb von 12 Monaten können maximal 2 Studien pro Unternehmen bewilligt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 125.000 €.

Frist und Status

Anträge können laufend gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Sie sind ein junges Unternehmen (Gründung nicht länger als 10 Jahre zurück) oder ein Kleinstunternehmen.

Oder Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) und Ihre letzte ZIM-Förderung liegt 3 Jahre oder länger zurück.

Sie haben Ihre Unternehmensgründung abgeschlossen und können den finanziellen Eigenanteil für die Studie sicher aufbringen.

Nicht förderfähig

  • Unternehmen
  • die nicht über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen oder die wissenschaftliche und technische Standards nicht einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis über die Unternehmensgründung,Finanzierungsplan

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Häufige Fragen zu Förderung für Durchführbarkeitsstudien aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wer kann Förderung für Durchführbarkeitsstudien aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Durchführbarkeitsstudien aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Förderbetrag: bis 125.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderung für Durchführbarkeitsstudien aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?

Anträge können laufend gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Durchführbarkeitsstudien aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung für Durchführbarkeitsstudien aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für Durchführbarkeitsstudien aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 125.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit