Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung für Kunst- und Kulturprojekte mit deutsch-polnischem Kontext.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung: bis zum 30.9. für das Folgejahr und bis zum 31.3. für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_kulturprojekte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Anträge können stellen: In Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Vereine, Stiftungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden, Landkreise, gemeinnützige kirchliche Träger.
Nicht förderfähig
- •Keine Förderung für bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über Verwendung der Mittel innerhalb von 2 Monaten nach Projektende,Rechnungen und Belege zu förderfähigen Kosten
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte
Wer kann Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen?
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte?
Förderbetrag: bis 20.000 €.
Bis wann kann man Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte?
Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte zur Gruppe „bkm_kulturprojekte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit