Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Förderung für Kunst- und Kulturprojekte mit deutsch-polnischem Kontext.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung: bis zum 30.9. für das Folgejahr und bis zum 31.3. für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_kulturprojekte“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Anträge können stellen: In Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Vereine, Stiftungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden, Landkreise, gemeinnützige kirchliche Träger.
Nicht förderfähig
- •Keine Förderung für bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über Verwendung der Mittel innerhalb von 2 Monaten nach Projektende,Rechnungen und Belege zu förderfähigen Kosten
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte
Wer kann Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen?
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte?
Förderbetrag: bis 20.000 €.
Bis wann kann man Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte?
Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte zur Gruppe „bkm_kulturprojekte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit