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Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung für Kunst- und Kulturprojekte mit deutsch-polnischem Kontext.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune.

Was wird gefördert?

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen: künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben, Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen, Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen, Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten, Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren, Projekte, die auf die Jugend bezogen sind, Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Folklore, Architektur, Mode, Design, Grafik, Film, Fotografie, neue Medien, künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte. Keine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen haben. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, wie viel Eigenmittel Sie einbringen können, wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt. Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung: bis zum 30.9. für das Folgejahr und bis zum 31.3. für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_kulturprojekte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Anträge können stellen: In Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Vereine, Stiftungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden, Landkreise, gemeinnützige kirchliche Träger.

Nicht förderfähig

  • Keine Förderung für bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Verwendung der Mittel innerhalb von 2 Monaten nach Projektende,Rechnungen und Belege zu förderfähigen Kosten

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte

Wer kann Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen?

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte?

Förderbetrag: bis 20.000 €.

Bis wann kann man Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte?

Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte zur Gruppe „bkm_kulturprojekte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit