Fördergeber: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Förderung für Kunst- und Kulturprojekte mit deutsch-polnischem Kontext.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung: bis zum 30.9. für das Folgejahr und bis zum 31.3. für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres.
Fördergeber und Antragstelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bkm_kulturprojekte“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Anträge können stellen: In Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Vereine, Stiftungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden, Landkreise, gemeinnützige kirchliche Träger.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenVerband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Förderbetrag: bis 20.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte zur Gruppe „bkm_kulturprojekte". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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