VeröffentlichtZuschuss

Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Zuschuss für die Phase 2 von Innovationsnetzwerken im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Als Netzwerkmanagementeinrichtung erhalten Sie für die Phase 2 Ihres Innovationsnetzwerks im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) eine finanzielle Förderung. In dieser Phase setzen Sie Ihr Netzwerkkonzept in die Praxis um. Für ein nationales Netzwerk können Sie insgesamt bis zu 490.000 EUR erhalten. Die Förderung beträgt im ersten Jahr 70 % und im zweiten 50 % der Kosten. Im dritten und gegebenenfalls vierten Jahr erhalten Sie 30 %. Für ein internationales Netzwerk erhalten Sie insgesamt bis zu 600.000 EUR. Der Zuschuss beträgt 80 % im ersten Jahr und 60 % im zweiten Jahr. Im dritten und gegebenenfalls vierten Jahr erhalten Sie 40 %. Bei außereuropäischen Netzwerken können Sie zusätzlich 10.000 EUR für die Phase 2 erhalten. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 600.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Antragstellung bis zum Ablauf der Förderrichtlinie am 30.06.2027 möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim_phase2". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 förderfähigen Unternehmen.

Ihr internationales Netzwerk besteht aus mindestens 4 förderfähigen inländischen und mindestens 2 mittelständischen ausländischen Unternehmen.

Nicht förderfähig

  • Die Beteiligung der ausländischen Unternehmen am Netzwerk beträgt maximal 50 %. Sie und die Netzwerkpartner sind nicht aneinander beteiligt (keine gegenseitigen Unternehmensanteile).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Sachbericht,zahlenmäßiger Nachweis

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2)

Wer kann Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2) beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2)?

Förderbetrag: bis 600.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Antragstellung bis zum Ablauf der Förderrichtlinie am 30.06.2027 möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2) zur Gruppe „bmwe_zim_phase2". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 600.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
bundesweit