Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Zuschuss für die Phase 2 von Innovationsnetzwerken im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 600.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Antragstellung bis zum Ablauf der Förderrichtlinie am 30.06.2027 möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim_phase2“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 förderfähigen Unternehmen.
Ihr internationales Netzwerk besteht aus mindestens 4 förderfähigen inländischen und mindestens 2 mittelständischen ausländischen Unternehmen.
Nicht förderfähig
- •Die Beteiligung der ausländischen Unternehmen am Netzwerk beträgt maximal 50 %. Sie und die Netzwerkpartner sind nicht aneinander beteiligt (keine gegenseitigen Unternehmensanteile).
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Sachbericht,zahlenmäßiger Nachweis
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2)
Wer kann Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2) beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Hochschulen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2)?
Förderbetrag: bis 600.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Antragstellung bis zum Ablauf der Förderrichtlinie am 30.06.2027 möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2) zur Gruppe „bmwe_zim_phase2". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 600.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2027
- Förderregion
- bundesweit