Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Zuschuss für das Management von Innovationsnetzwerken in der Vorbereitungsphase.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 260.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Antragstellung bis zum Ablauf der Förderrichtlinie.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim_innovationsnetzwerke". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 förderfähigen Unternehmen.
Ihr internationales Netzwerk besteht aus mindestens 4 förderfähigen inländischen und mindestens 2 mittelständischen ausländischen Unternehmen.
Nicht förderfähig
- •Die Beteiligung der ausländischen Unternehmen am Netzwerk beträgt maximal 50 %.
Erforderliche Unterlagen
- formlose Projektskizze,Antrag für die Phase 1,Kopie der abgeschlossenen Vereinbarungen,Stundennachweise (bei erstmaliger Förderung im ZIM),Zwischenberichte (bei Vorhaben mit mehr als 12 Monaten Laufzeit),Verwendungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1)
Wer kann Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1) beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1)?
Förderbetrag: bis 260.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Antragstellung bis zum Ablauf der Förderrichtlinie.
Wer ist Fördergeber von Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1) zur Gruppe „bmwe_zim_innovationsnetzwerke". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 260.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2027
- Förderregion
- bundesweit