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Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Zuschuss für das Management von Innovationsnetzwerken in der Vorbereitungsphase.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Als Netzwerkmanagementeinrichtung erhalten Sie im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) eine Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken. In der Vorbereitungsphase (Phase 1) schaffen Sie die inhaltlichen und vertraglichen Grundlagen für die spätere Zusammenarbeit. Für ein nationales Netzwerk erhalten Sie bis zu 210.000 EUR. Der Zuschuss beträgt im ersten und gegebenenfalls im zweiten Jahr 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Phase 1 dauert hier in der Regel maximal 12 Monate. Für ein internationales Netzwerk beträgt die Förderung bis zu 260.000 EUR. Der Zuschuss beträgt im ersten, zweiten und gegebenenfalls dritten Jahr 95 % der Kosten. Die Dauer beträgt hier in der Regel maximal 18 Monate. Bei außereuropäischen Netzwerken können Sie für die Phase 1 zusätzlich 10.000 EUR erhalten. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 260.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Antragstellung bis zum Ablauf der Förderrichtlinie.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim_innovationsnetzwerke". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 förderfähigen Unternehmen.

Ihr internationales Netzwerk besteht aus mindestens 4 förderfähigen inländischen und mindestens 2 mittelständischen ausländischen Unternehmen.

Nicht förderfähig

  • Die Beteiligung der ausländischen Unternehmen am Netzwerk beträgt maximal 50 %.

Erforderliche Unterlagen

  • formlose Projektskizze,Antrag für die Phase 1,Kopie der abgeschlossenen Vereinbarungen,Stundennachweise (bei erstmaliger Förderung im ZIM),Zwischenberichte (bei Vorhaben mit mehr als 12 Monaten Laufzeit),Verwendungsnachweis

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Häufige Fragen zu Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1)

Wer kann Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1) beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1)?

Förderbetrag: bis 260.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Antragstellung bis zum Ablauf der Förderrichtlinie.

Wer ist Fördergeber von Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1) zur Gruppe „bmwe_zim_innovationsnetzwerke". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 260.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
bundesweit