VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Förderung für Baugemeinschaften – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: IFB Hamburg

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die IFB Hamburg unterstützt Baugemeinschaften bei der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Baugemeinschaften.

Was wird gefördert?

Baugemeinschaften können durch die IFB Hamburg zinsgünstige Kredite und Zuschüsse erhalten, insbesondere bei energiesparender Bauweise. Die Förderung umfasst Darlehen für den Neubau und Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum sowie Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen wie die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.

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Häufige Fragen zu Förderung für Baugemeinschaften

Wer kann Förderung für Baugemeinschaften beantragen?

Baugemeinschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Baugemeinschaften?

Förderbetrag: bis 150.000 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung für Baugemeinschaften?

Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Bundesweit