VeröffentlichtZuschuss | Darlehen
Förderung für Baugemeinschaften – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die IFB Hamburg unterstützt Baugemeinschaften bei der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Baugemeinschaften.
Was wird gefördert?
Baugemeinschaften können durch die IFB Hamburg zinsgünstige Kredite und Zuschüsse erhalten, insbesondere bei energiesparender Bauweise. Die Förderung umfasst Darlehen für den Neubau und Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum sowie Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen wie die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für Baugemeinschaften
Wer kann Förderung für Baugemeinschaften beantragen?
Baugemeinschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Baugemeinschaften?
Förderbetrag: bis 150.000 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung für Baugemeinschaften?
Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit