Förderung für Baugemeinschaften – Förderung in Hamburg
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Die IFB Hamburg unterstützt Baugemeinschaften bei der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Baugemeinschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Frist und Status
Antragstellung über Kreditinstitut Mehr erfahren Darlehen IFB-Konstantdarlehen Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum Langfristiges Nachrangdarlehen bis 100
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IFB Hamburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung für Baugemeinschaften
Wer kann Förderung für Baugemeinschaften beantragen?
Baugemeinschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung für Baugemeinschaften?
Förderbetrag: bis 150.000 €.
Bis wann kann man Förderung für Baugemeinschaften beantragen?
Antragstellung über Kreditinstitut Mehr erfahren Darlehen IFB-Konstantdarlehen Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum Langfristiges Nachrangdarlehen bis 100
Wer ist Fördergeber von Förderung für Baugemeinschaften?
Fördergeber ist IFB Hamburg. Quelle: ifb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Hamburg