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Antrag möglichZuschuss

Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz in Wäldern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, eingetragene Vereine, Waldgenossenschaften, Religionsgemeinschaften, Kreise und kreisfreie Städte.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen zur Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: naturnahe Waldbewirtschaftung,forstwirtschaftlicher Wegebauforstwirtschaftliche ZusammenschlüsseLöschwasserentnahmestellenWiederaufforstung von Kalamitätsflächen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche Personen,juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und eingetragene Vereine, deren Vereinszweck die Gründung eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses ist,Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz,Waldwirtschaftsgenossenschaften nach dem Landesforstgesetz,Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz und Eigentümergemeinschaften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch,Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigener Art sowie Kreise und kreisfreie Städte als Träger gemeinschaftlicher Maßnahmen im Körperschafts- und Privatwald, Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben auf Flächen in Nordrhein-Westfalen realisieren.Je nach Art Ihrer Maßnahme müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen und Zusammenschlüsse in Schwierigkeiten,Unternehmen und Zusammenschlüsse, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe nicht nachgekommen sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald

Wer kann Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald beantragen?

natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, eingetragene Vereine, Waldgenossenschaften, Religionsgemeinschaften, Kreise und kreisfreie Städte

Wer ist Fördergeber von Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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