Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Unternehmen können Zuschüsse für Investitionen in emissionsärmere Antriebssysteme oder Nullemissionsantriebe von Binnenschiffen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_binnenschiffe“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden.
Die Nutzung des Schiffs muss gewerblich für die Binnenschifffahrt erfolgen.
Nicht förderfähig
- •Keine spezifischen Ausschlüsse angegeben.
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen
Wer kann Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen beantragen?
Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland
Bis wann kann man Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Gruppe „bmdv_binnenschiffe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 0 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit