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Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Unternehmen können Zuschüsse für Investitionen in emissionsärmere Antriebssysteme oder Nullemissionsantriebe von Binnenschiffen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Unternehmen bei Investitionen in neue emissionsärmere Antriebssysteme oder Nullemissionsantriebe von Binnenschiffen. Die Förderung gilt für die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen, Hybrid- oder Zweistoffmotoren sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Zuschüsse variieren je nach Maßnahme und Verfahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_binnenschiffe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden.

Die Nutzung des Schiffs muss gewerblich für die Binnenschifffahrt erfolgen.

Nicht förderfähig

  • Keine spezifischen Ausschlüsse angegeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung

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Häufige Fragen zu Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen

Wer kann Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen beantragen?

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland

Bis wann kann man Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Gruppe „bmdv_binnenschiffe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit