Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie als Hamburger Kindertageseinrichtung ein Eltern-Kind-Zentrum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg, insbesondere für benachteiligte und sozial isolierte Familien..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Frist und Status
Anträge sollten 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen mit Ihrer Kindertageseinrichtung an einem von der Sozialbehörde ausgewählten Standort tätig sein.
Die Sozialbehörde entscheidet bedarfsgerecht.
Sie müssen in Bezug auf Öffnungszeiten, Fachpersonal, pädagogisches und soziales Angebot sowie Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten des EKiZ bestimmten Anforderungen gerecht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)
Wer kann Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) beantragen?
Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg, insbesondere für benachteiligte und sozial isolierte Familien.
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)?
Förderbetrag: bis 30.000 €.
Bis wann kann man Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) beantragen?
Anträge sollten 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)?
Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg