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Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Wenn Sie als Hamburger Kindertageseinrichtung ein Eltern-Kind-Zentrum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg, insbesondere für benachteiligte und sozial isolierte Familien..

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert qualifizierte Treffpunkte für benachteiligte, junge Familien. In diesen Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) bekommen die Familien unkomplizierten Zugang zu einem pädagogischen und sozialen Betreuungs- und Beratungsangebot. Als Träger einer Hamburger Kindertageseinrichtung werden Sie beim Aufbau und Betrieb eines EKiZ unterstützt durch die Übernahme von laufenden Personalkosten. Sie bekommen die Förderung auch für Sachkosten wie Gebäudekosten, Sachmittel, Honorare und Zuschuss zum Mittagessen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird nach einem Stufenmodell vergeben. In der höchsten Stufe können bis zu 36 Personalwochenstunden und jährlich bis zu EUR 26.149,84 Sachkosten ausgezahlt werden. Sie können bei Eröffnung eines neuen EKiZ einen Zuschuss von bis zu EUR 30.000 erhalten für Kosten bei Umbauten und zur Erstausstattung der Räumlichkeiten. Richten Sie Ihren Antrag bitte 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare, die Sie per E-Mail beim Referat für überregionale Jugend- und Familienförderung erhalten können.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.

Frist und Status

Anträge sollten 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen mit Ihrer Kindertageseinrichtung an einem von der Sozialbehörde ausgewählten Standort tätig sein.

Die Sozialbehörde entscheidet bedarfsgerecht.

Sie müssen in Bezug auf Öffnungszeiten, Fachpersonal, pädagogisches und soziales Angebot sowie Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten des EKiZ bestimmten Anforderungen gerecht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)

Wer kann Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) beantragen?

Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg, insbesondere für benachteiligte und sozial isolierte Familien.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)?

Förderbetrag: bis 30.000 €.

Bis wann kann man Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) beantragen?

Anträge sollten 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)?

Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg