Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Hamburg fördert qualifizierte Treffpunkte für benachteiligte, junge Familien in Form von Eltern-Kind-Zentren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg, insbesondere für benachteiligte und sozial isolierte Familien..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Frist und Status
Anträge sollten 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie z.B.
die Tätigkeit an einem von der Sozialbehörde ausgewählten Standort.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)
Wer kann Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) beantragen?
Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg, insbesondere für benachteiligte und sozial isolierte Familien.
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)?
Förderbetrag: bis 30.000 €.
Bis wann kann man Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) beantragen?
Anträge sollten 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)?
Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg