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Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Hamburg fördert qualifizierte Treffpunkte für benachteiligte, junge Familien in Form von Eltern-Kind-Zentren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg, insbesondere für benachteiligte und sozial isolierte Familien..

Was wird gefördert?

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert qualifizierte Treffpunkte für benachteiligte, junge Familien. In diesen Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) bekommen die Familien unkomplizierten Zugang zu einem pädagogischen und sozialen Betreuungs- und Beratungsangebot. Als Träger einer Hamburger Kindertageseinrichtung werden Sie beim Aufbau und Betrieb eines EKiZ unterstützt durch die Übernahme von laufenden Personalkosten. Sie bekommen die Förderung auch für Sachkosten wie Gebäudekosten, Sachmittel, Honorare und Zuschuss zum Mittagessen. Die Höhe des Zuschusses wird nach einem Stufenmodell vergeben. In der höchsten Stufe können bis zu 36 Personalwochenstunden und jährlich bis zu EUR 26.149,84 Sachkosten ausgezahlt werden. Sie können bei Eröffnung eines neuen EKiZ einen Zuschuss von bis zu EUR 30.000 erhalten für Kosten bei Umbauten und zur Erstausstattung der Räumlichkeiten.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.

Frist und Status

Anträge sollten 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie z.B.

die Tätigkeit an einem von der Sozialbehörde ausgewählten Standort.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare

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Häufige Fragen zu Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)

Wer kann Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) beantragen?

Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg, insbesondere für benachteiligte und sozial isolierte Familien.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)?

Förderbetrag: bis 30.000 €.

Bis wann kann man Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) beantragen?

Anträge sollten 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)?

Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg