Fördergeber: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 134 Tagen
Wenn Sie als Hamburger Kindertageseinrichtung ein Eltern-Kind-Zentrum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg, insbesondere für benachteiligte und sozial isolierte Familien..
Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Anträge sollten 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen mit Ihrer Kindertageseinrichtung an einem von der Sozialbehörde ausgewählten Standort tätig sein.
Die Sozialbehörde entscheidet bedarfsgerecht.
Sie müssen in Bezug auf Öffnungszeiten, Fachpersonal, pädagogisches und soziales Angebot sowie Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten des EKiZ bestimmten Anforderungen gerecht werden.
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Jetzt Projekt prüfenTräger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg, insbesondere für benachteiligte und sozial isolierte Familien.
Förderbetrag: bis 30.000 €.
Anträge sollten 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden.
Fördergeber ist Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.
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