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Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Zuschüsse für Handwerksorganisationen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) kann Sie als Handwerksorganisation unterstützen, wenn Sie sich an dem sogenannten Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerk der Handwerksorganisationen beteiligen. Das bedeutet, dass Sie kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründende im Handwerk unentgeltlich, neutral und unabhängig informieren und beraten. Mitfinanziert werden 3 ineinandergreifende Module: Betriebsberatungsstellen (BB) beraten Handwerksbetriebe und Existenzgründende zur Unternehmensführung, zur strategischen Weiterentwicklung und zur Innovationstätigkeit. Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT) wirken daran mit, die Innovationsbereitschaft und -fähigkeit im Handwerk systematisch zu steigern und den Wissens- und Technologietransfer ins Handwerk zu verbessern. Fachberatungs- und Informationstransferstellen (FIS) unterstützen die gewerkeübergreifend tätigen Beratungs- und BIT-Stellen mit Spezialwissen bei gewerkspezifischen Fachfragen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung darf insgesamt 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Der Zuschuss beträgt jährlich für Betriebsberater oder Betriebsberaterinnen (BB) 24.100 EUR (Vollbeschäftigte), für Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT) 30.100 EUR (Vollbeschäftigte), für Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) 24.100 EUR (Vollbeschäftigte). Sie können den Zuschuss beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) beantragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.100 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_beratungsnetzwerk". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Landesfach- und Landesinnungsverbände des Handwerks, Bildungseinrichtungen in Trägerschaft von Handwerksorganisationen, Fachverbände und Zentralfachverbände des Handwerks.

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Häufige Fragen zu Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk

Wer kann Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk beantragen?

Existenzgründer/in, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk?

Förderbetrag: bis 30.100 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk zur Gruppe „bmwe_beratungsnetzwerk". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.100 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit