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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Förderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Mitteldeutsche Medienförderung GmbH

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 45 Tagen

Die MDM unterstützt Film-, Fernseh- und Medienproduktionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit Zuschüssen und Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Film-, Fernseh- und Medienbranche, Produzenten, Autoren, Regisseure.

Was wird gefördert?

Die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM) unterstützt Sie bei Film-, Fernseh-, Video- und weiteren audiovisuellen Medienproduktionen kulturellen Inhalts in allen Phasen der Entstehung und der Verwertung. Die Förderung erhalten Sie für die Bereiche Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktionsförderung, Verleih und Vertrieb, Abspiel und Präsentation sowie Aus- und Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 50 Prozent, bei grenzübergreifenden Produktionen bis zu 60 Prozent der Gesamtherstellungskosten. Ausnahmen bestehen für schwierige audiovisuelle Werke. Zuschüsse können für die Produktion von Kurzfilmen, zur Markterschließung von Kinder- und Jugendfilmen, für die Festivalpräsentation von geförderten Filmen sowie für medienspezifische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beantragt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Mitteldeutsche Medienförderung GmbH.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mdm_filmfoerderung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Produzenten, Autoren, Regisseure sowie Unternehmen der Film- und Medienbranche mit hoher Professionalität.

Nicht förderfähig

  • •Fernseh- bzw. Streamingveranstalter sowie Hochschulen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Finanzierungsnachweis,Projektbeschreibung

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Häufige Fragen zu Förderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH

Wer kann Förderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH beantragen?

Unternehmen der Film-, Fernseh- und Medienbranche, Produzenten, Autoren, Regisseure

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH?

Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH?

Fördergeber ist Mitteldeutsche Medienförderung GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH zur Gruppe „mdm_filmfoerderung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen-Anhalt
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Regionalmanagements der Zukunftsregionen
  • → Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)
  • → Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Sachsen

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